Landtag Mecklenburg-Vorpommern wählt Verfassungsfeindin zur Verfassungshüterin

Skandalöse Wahl – Kritik an SPD und CDU

Vor wenigen Tagen ist Barbara Borchardt zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts von Mecklenburg-Vorpommern gewählt worden. Sie benötigte dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Abgeordneten des Schweriner Landtages. War Borchardt im ersten Wahlgang noch gescheitert, erhielt sie im zweiten Wahlgang nicht nur die Stimmen der SPD und der SED-Linkspartei, sondern auch Stimmen aus der Union, die gemeinsam mit der SPD in Mecklenburg-Vorpommern regiert.

Aus Sicht des heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten und Kreisvorsitzenden der CDU Lahn-Dill, Hans-Jürgen Irmer, ein durch nichts zu rechtfertigender Skandal, dass eine Verfassungsfeindin zum Mitglied des Verfassungsgerichtes gewählt wird.

Skandalrichterin

Borchardt ist Mitglied der sogenannten „Antikapitalistischen Linken“, die das Bundesamt für Verfassungsschutz zu den „extremistischen Strukturen der Partei Die Linke“ zählt. Borchardt macht auch wenig Hehl daraus, dass sie die bestehende Gesellschaftsordnung überwinden will. Aber was will man von einer Dame erwarten, die 1976 in die damalige DDR-Staatspartei „SED“ eingetreten ist (rechtsidentisch mit der heutigen Linkspartei), an der DDR-Kaderschmiede in Potsdam-Babelsberg ein Fernstudium als Diplom-Staatswissenschaftlerin absolvierte, die den Mauerbau, also die innerdeutsche Grenze mit Stacheldraht, Schießbefehl und SM 70-Geschossen, noch 2011 als alternativlos predigte und die beim Gedenken an 50 Jahre Mauerbau und Trennung Deutschlands und die Toten an der Mauer demonstrativ sitzen blieb. Schäbig im Hinblick auf über 1000 Mauertote, die von Deutschland-Ost nach Deutschland-West wollten und von den Schergen der SED brutal von hinten erschossen wurden. So jemand urteilt jetzt im Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern.

Keine Qualifikation

Nach der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern besteht das Verfassungsgericht aus sieben Mitgliedern, von denen nur vier die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Soweit die Theorie. In der Regel haben sie alle diese Befähigung, was im Prinzip auch zwingend notwendig ist, denn wie wollen Laien angesichts komplexer Rechtsfragen, die die Verfassungsgerichte zu entscheiden haben, urteilen, ohne selbst entsprechende grundlegende Kenntnisse zu haben?

Unabhängig davon darf nach dem deutschen Richtergesetz nur der in ein Richterverhältnis berufen werden, der „die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“. Spätestens hier wird deutlich, dass Borchardt nicht nur aufgrund ihrer fehlenden beruflichen Kompetenz, sondern aufgrund ihrer fehlenden charakterlichen Eignung völlig ungeeignet ist, dieses Amt zu bekleiden.

Ohrfeige für SED-Opfer

Dass ausgerechnet im 30. Jahr der Deutschen Einheit eine SED-Vertreterin statt juristischer Erfahrung nur mit Kaderschmieden-Kenntnissen in das höchste Verfassungsgericht gewählt wird, ist unfassbar und ein Skandal. Dass auch einige Abgeordnete der CDU dafür ihre Hand hoben – von SPD, Linken und Grünen muss man das erwarten – ist nicht nachzuvollziehen. Es ist eine Ohrfeige für die vielen SED-Opfer in Deutschland.

Vertrauen in Gerichte schwindet

Generell muss man leider feststellen, dass das Vertrauen in Gerichte - ganz allgemein formuliert - heute im Vergleich zu früheren Jahren deutlich weniger ausgeprägt ist. Das hat viele Gründe. Wenn aber jetzt obendrein noch eine Verfassungsfeindin, die einer Gruppierung angehört, die vom Bundesverfassungsschutz beobachtet und als linksextremistisch bezeichnet wird, in dieses Gericht eintritt und damit in ein Verfassungsorgan, dann wird damit das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz schwer erschüttert.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024