Nach Plänen des Bundesinnenministeriums:

Einbürgerungen werden erschwert
Irmer: „Richtiger Ansatz, aber nicht konsequent genug“

Die Bundesregierung will Zuwanderern, die dem Staat ihre wahre Identität bei der Einreise verheimlicht haben, die Einbürgerung deutlich erschweren. Demnach sollen die unter einer falschen Identität in Deutschland verlebten Jahre nicht angerechnet werden. In der Regel muss ein Ausländer acht Jahre im Land gelebt haben, bevor er den deutschen Pass beantragen darf.

Nach Auffassung des heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Irmer geht der Entwurf zwar in die richtige Richtung, greife aber, so Irmer, nicht konsequent genug durch. „Wer bei seiner Einreise ein falsches Herkunftsgebiet angibt, einen falschen Namen oder ein falsches Alter, der täuscht bewusst, der erschleicht in der Regel soziale Leistungen. Wer so etwas tut, verwirkt sein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.“

Mehrstaatigkeit reduzieren

Seit der großen rot-grünen Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes im Jahr 2000 erhalten auch in Deutschland geborene Kinder zweier ausländischer Elternteile in der Regel ab Geburt den deutschen Pass, falls ein Elternteil schon acht Jahre im Land lebt. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass die geklärte Identität der Eltern rechtlich als Voraussetzung für den Erwerb der Staatsangehörigkeit in Deutschland geborener Kinder gelten soll. Darüber hinaus soll die inzwischen zur Regel gewordene Mehrstaatigkeit von eingebürgerten Flüchtlingen reduziert werden, denn aktuell behalten Syrer und Afghanen weitestgehend ihre alte Staatsangehörigkeit, wenn sie den deutschen Pass erhalten.

Künftig soll diese nicht mehr generell zuerteilt werden. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll nur noch dann hingenommen werden, wenn die Stellung eines Antrages auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes nicht zumutbar ist. Dies ist zwar ein dehnbarer Begriff, aber auch hier ist die Stoßrichtung richtig, denn mittlerweile haben etwa 4,3 Millionen sogenannter Deutscher mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit. Dabei ist damals den Abgeordneten zugesagt worden, dass die Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmen zugelassen werden soll. Doch Papier ist geduldig, und Rot-Grün hatte diesbezüglich im Jahr 2000 einen völlig anderen Ansatz.

„Das Problem der Mehrstaatigkeit“, so Irmer abschließend, „besteht unter anderem auch darin, dass kriminelle Doppelstaatler, da sie ja dann auch die deutsche Staatsbürgerschaft behalten, nicht in ihr ursprüngliches Heimatland abgeschoben werden können.“ Wer in Deutschland viele Jahre lebe, acht Jahre seien nach seiner Auffassung im Übrigen zu wenig, wer sich hier integriert und nachgewiesen habe, dass er für sein Einkommen sorgen könne, wer nicht straffällig geworden und sozial integriert sei, der könne einen Antrag auf Erteilung der Staatsbürgerschaft stellen. Man müsse dann auch erwarten, dass der Antragsteller sich mit seiner neuen Nation identifiziere. „Ansonsten erhalten wir einen Staat im Staate, das geht nach hinten los“, so Irmer.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024