CDU-Kreistagsfraktion beantragt Nachtragshaushaltsplan

Neue Entwicklungen haben erhebliche Auswirkungen auf Einnahmeseite

Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat im Dezember letzten Jahres einen sogenannten Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 verabschiedet. Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion wäre es damals schon sinnvoll gewesen, grundsätzlich einen Jahresplan aufzustellen und nicht einen Doppelhaushalt, weil die Zahlen einfach präziser sind. Doch die Mehrheit von SPD, FWG, Grünen und FDP sah dies anders.

Durch die Corona-Krise sei der Doppelhaushalt, so Fraktionsvorsitzender Hans-Jürgen Irmer, ohnehin komplett hinfällig, so dass aus Sicht der Union der Kreis aufgefordert sei, im Herbst dieses Jahres einen Nachtrag für 2020 und vor allen Dingen 2021 zu erstellen. Die steuerlichen Entlastungen der Wirtschaft haben natürlich Auswirkungen auf die Einnahmeseite der Städte und Gemeinden, die ihrerseits durch Kreisumlage und Schulumlage den Lahn-Dill-Kreis als Schulträger, neben den Landeszuwendungen, finanzieren. Die Reduzierung der Gewerbesteuervorauszahlung für die Kommunen wird auf das Jahr gesehen zu erheblichen Einnahmeverlusten ebenso führen wie bei der Einkommenssteuer, zum Beispiel durch den Bezug von Kurzarbeitergeld oder bei der Umsatzsteuer.

Mit Mehrbelastungen ist auch im Sozialbereich durch die Möglichkeit der leichteren Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld 2 bei Selbstständigen zu rechnen. Auf Bundesebene hochgerechnet gehen Experten von zusätzlichen kommunalen Kosten in der Größenordnung von 2,3 Milliarden Euro aus. Darüber hinaus seien die Schulträger aufgefordert, in Hygienemaßnahmen zu investieren. Auch dies sei im alten Haushalt nicht abgebildet.

Hilfe von Bund und Land nötig

Aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion sind Bund und Land in dieser schwierigen Zeit mehr denn je gefordert, der kommunalen Familie zur Seite zu stehen. Denkbar wäre zum Beispiel eine stärkere Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer, wobei in diesem Kontext zu prüfen wäre, inwieweit nicht der Verteilungsschlüssel des kommunalen Umsatzsteueranteils verändert werden kann. Dies ginge beispielsweise dadurch, dass stärker die Einwohnerzahl, die Fläche und die Sozialausgaben als Bemessungsgrundlage herangezogen werden und weniger die Wirtschaftskraft einer Region.

Auch die Mehrkosten bei ALG 2 müssten nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion im Sinne der Konnexität vom Bund ausgeglichen werden. Das Land ist gebeten, zu prüfen, inwieweit ein entsprechendes Sonderprogramm für den Schulträger entwickelt werden kann, um entsprechende Hygienemaßnahmen, die häufig mit baulichen Veränderungen versehen sein müssen, zu unterstützen.

Darüber hinaus plädiere die CDU-Kreistagsfraktion dafür, dass die Vergaberegeln bei öffentlichen Bauten vorübergehend zumindest so gelockert werden, dass überregionale oder sogar europaweite Ausschreibungen nicht notwendig sind. Dazu gehöre für die Union auch die Forderung, das Verbandsklagerecht dahingehend neu zu regeln, dass notwendige Infrastrukturmaßnahmen, die mit den Konjunkturprogrammen angestoßen werden sollen, nicht langwierig durch Klagen von nichtbetroffenen Verbänden aufgehalten werden können.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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