1. Innere Sicherheit garantieren
2. Asylmissbrauch verhindern
3. Gefährder ausweisen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, viele Menschen machen sich, nicht nur in diesen Tagen, sehr viele Gedanken darüber, wie geht es weiter in Deutschland im Bereich der Inneren Sicherheit, im Bereich der Zuwanderung, des Asylrechts und der Gefährdung durch Islamisten? Diese Sorgen sind nicht nur ernst zu nehmen, die Auswirkungen können jeden treffen. Deshalb ist die Politik gefordert, zu handeln. Denkverbote und Sprechverbote nutzen nichts. Die Wahrheit gehört auf den Tisch.

Zur Lösung des Problems sind hier 35 Vorschläge unterbreitet, die notwendig sind, um klare Zeichen zu setzen und die Gesamtproblematik zu lösen, bei Wahrung des Grundrechts auf Asyl für diejenigen, die wirklich politisch verfolgt sind und denen man helfen muss.
Missbrauch allerdings ist konsequent zu bekämpfen und eine Gefährdung der Inneren Sicherheit nicht zu akzeptieren.

  1. Gefährder (Islamistische Terroristen) sind grundsätzlich auszuweisen
  2. Wiedereinreiseverbot für Gefährder
  3. Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft (soweit sie diese haben)
  4. Verschärfung der Gesetze zur Terrorbekämpfung
  5. Moscheevereine verstärkt in die Unterstützungspflicht nehmen
  6. Mitwirkung der 57 islamischen Staaten einfordern
  7. Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten
  8. Verstärkter wirtschaftlicher und politischer Druck auf Herkunftsstaaten
  9. Entwicklungshilfe deutlicher und überprüfbarer an Bedingungen knüpfen
  10. Mittel zur Bekämpfung der Fluchtursachen erhöhen
  11. Verstärkung der Grenzkontrollen in Deutschland und an den europäischen Außengrenzen
  12. Aussetzen des Schengen Abkommens
  13. Durchsetzung des Dublin-Verfahrens
  14. Verschärfung des Abschieberechtes
  15. Beschleunigung von Abschiebungen
  16. Kriminelle Ausländer abschieben
  17. Verkürzung der Rechtswege
  18. Errichtung von Transitzonen zur Erfassung der Personalia
  19. Sicherungshaft bei Verweigerung der Personaliafeststellungen
  20. Hot Spots in Nordafrika zur Stellung von Asylanträgen
  21. Überprüfung der Handydaten bei Weigerung der Identitätsfeststellung
  22. Bootsflüchtlinge zurückschicken
  23. Asylmissbrauch verhindern
  24. Anreize reduzieren
  25. Duldungen restriktiver handhaben
  26. Mehr zeitlich befristete Aufnahmen
  27. Bekämpfung der Schleuserkriminalität
  28. Strafmaß für Schlepper erhöhen
  29. Konfiszierung illegal erworbenen Vermögens
  30. Familiennachzug stoppen
  31. Einführung der Visumspflicht
  32. Stärkung der Polizei, Bundespolizei sowie des BAMF
  33. DNA – Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung komplett ausnutzen
  34. Verbesserung des Datenaustausches
  35. Mehr Videoüberwachung

1. Gefährder

Bundesweit gibt es nach Einschätzung der Verfassungsschützer etwa 500 Gefährder, von denen ca. die Hälfte derzeit aktuell in Deutschland ist. Hinzu kommen etwa 1200 Extremisten mit islamistisch-terroristischem Potenzial und weitere rund 9000 Salafisten, die mit der freiheit-demokratischen Grundordnung in Deutschland wenig gemeinsam haben.
Eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung ist auf Dauer nicht darstellbar. Man benötigt etwa 25 Personen, um eine einzige Person rund um die Uhr lückenlos zu überwachen. Daher müssen Gefährder grundsätzlich ausgewiesen werden. Die rechtlichen Instrumente sind dazu zu entwickeln. Wenn jemand als Gefährder identifiziert ist, muss er übergangsweise eine elektronische Fußfessel tragen, solange, bis es genügend Plätze gibt, Gefährder in einen Ausreisegewahrsam zu nehmen.
Es ist völlig inakzeptabel, dass der Berliner Attentäter Amri, obwohl seine terroristische Ader bekannt war, nach zwei Tagen Haft entlassen wurde, weil die Ausweispapiere nicht besorgt werden konnten.
Hier ist es sicherlich hilfreich, wenn das Bundeskriminalamt ein entsprechendes Initiativrecht zur Anordnung von Abschiebehaft und Ausweisung für Gefährder erhält.
Darüber hinaus ist die Vorbereitung eines Anschlages grundsätzlich unter Strafe zu stellen. Bisher ist es so, dass die Gesetze nicht an die Gefährlichkeit einer Person anknüpfen, sondern an das konkrete Verhalten. Konkretes Verhalten nach Vorstellungen der Union ist bereits ein kundgetaner Wille zur Vorbereitung eines Anschlages oder Terroraktes. Dazu gehört auch die Besorgung von Waffen oder Sprengstoff. Wer dies macht, führt Übles im Schilde, muss also die Strenge des Gesetzes spüren.
Darüber hinaus muss man sämtlichen derzeit im Ausland weilenden kämpfenden Terroristen ein Wiedereinreiseverbot gegenüber aussprechen und gleichzeitig die deutsche Staatsbürgerschaft, so sie die denn haben, entziehen.

GG Art 16:

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. 

 

Gleichzeitig sind die Moscheevereine in Deutschland sehr bewusst und verstärkt in die Pflicht zur Unterstützung einzubeziehen. Es ist schon etwas merkwürdig, wenn der Berliner Attentäter in ca. 20 Moscheen unterwegs war, teilweise auch als Redner auftrat, dass nicht ein einziger Moscheebesucher dem Verfassungsschutz oder Sicherheitsbehörden einen Hinweis gegeben hat.

Im Übrigen stellt sich die Frage, was tragen eigentlich die 57 islamischen Staaten, die in der OIC organisiert sind, zur Lösung nicht nur des Terrorismusproblems, sondern auch zur Lösung der Asylströme bei? Wie kann es sein, dass etwa 80 Prozent der Asylbewerber muslimischen Glaubens sind, diese aber lieber in den aus ihrer Sicht „dekadenten Westen“ kommen, dessen Gesellschaftsordnung vielfach abgelehnt wird, statt in ein islamisches Land zu gehen, wo Sunniten oder Schiiten oder Wahhabiten die Bevölkerungsmehrheit stellen und man damit im Prinzip ja eigentlich im „Gelobten Land“ sein sollte?

2. Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsländer

Welchen positiven Effekt es auf die Zahl der Asylbewerber haben kann, wenn mehrere Länder auf die Liste die sicheren Herkunftsländer gesetzt werden, konnte man unschwer am Beispiel des ehemaligen Jugoslawien erkennen, denn seitdem das erfolgte, ist der Zustrom aus Serbien, Albanien… weitgehend zum Erliegen gekommen. Das Gleiche müsste man tun mit den sogenannten Maghreb-Staaten, also den nordafrikanischen Staaten. Dort gibt es keine staatlich angeordnete Verfolgung, genauso wenig wie im Übrigen in Afghanistan, das eine demokratisch gewählte Regierung hat.

Dass die Standards, die Wirtschaftsstruktur, Infrastruktur in fast allen anderen Ländern mit Deutschland nicht vergleichbar sind, ist sicherlich unstreitig. Das ist aber kein Asylgrund. So menschlich nachvollziehbar Gründe sind, man wolle ein besseres Leben führen, so wenig ist dies durch das Grundgesetz abgedeckt. Denn wenn das ein Grund wäre, müsste man Hunderte von Millionen Menschen in Deutschland und Europa aufnehmen.

Grüne gefordert
Leider ist diese Ausweitung, obwohl der Bundestag das möchte, im Bundesrat bisher gescheitert, weil sich die Grünen querstellen. Dies gilt leider auch – bis jetzt zumindest – für die hessischen Grünen. Vielleicht nehmen sie sich am Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, ein Beispiel, der angedeutet hat, einer solchen Überlegung zustimmen zu können.

In diesem Kontext muss man auch auf Seiten der Bundesregierung verstärkt wirtschaftlichen und politischen Druck auf die Herkunftsstaaten entwickeln. Auch die Vergabe von Entwicklungshilfe deutlicher und überprüfbarer an Bedingungen knüpfen, wobei man europaweit, das kann Deutschland verständlicherweise nicht alleine, alles daransetzen muss, die Mittel für die Bekämpfung der Fluchtursachen zu erhöhen. Dies ist immer noch billiger als ein Ansturm auf Deutschland.

Grenzkontrollen
Man muss Österreich, Ungarn und Mazedonien dankbar dafür sein, dass sie die Grenzen im letzten Jahr dichtgemacht haben. Positiv hat sich auch das Türkei-Abkommen der Bundesregierung ausgewirkt, so dass die Gesamtzahl der Asylbewerber deutlich zurückgegangen ist. Das war auch zwingend notwendig. Dennoch bleibt hier viel zu tun. Es ist richtig, dass Bundesinnenminister de Maizière erklärt hat, dass man in Deutschland auf unabsehbare Zeit weiter Grenzkontrollen vornehmen werde, die im Übrigen auch von Dänemark, Frankreich, Schweden und Norwegen vorgenommen werden. Belgien will in diesem Kontext aktuell jetzt auch bei Bahnfahrten, so wie das bei Flügen ohnehin der Fall ist, neben dem Ticket die Passagierdaten erfassen.

Selbst die EU-Kommission hat erkannt, dass mangelnde Grenzkontrollen zu „ernsthafter Bedrohung für die öffentliche Politik und Innere Sicherheit“ führen können. Dem ist im Prinzip nichts hinzuzufügen. Deshalb muss man auch das Schengen-Abkommen solange aussetzen, solange Europas Grenzen so löchrig sind. Gleichzeitig sollte man das sogenannte Dublin-Verfahren wieder anwenden, das besagt, dass diejenigen, die in einem Staat erstmalig als Asylbewerber ankommen, dort auch um Asyl nachzusuchen haben.

3. Verschärfung des Abschieberechts

Wenn in Deutschland aktuell etwa 500.000 ausreisepflichtige Asylbewerber leben, so zeigt das, dass der Staat in der Frage der Abschiebung bis jetzt zumindest versagt hat. Bayern und Hessen haben relativ konsequent abgeschoben, das rot-grüne Bremen so gut wie gar nicht, und das rot-rot-grüne Berlin hat aktuell erklärt, praktisch keine Abschiebungen vornehmen zu wollen. Deshalb ist es notwendig, Abschiebehaftanstalten zu installieren und die Frist zur Abschiebehaft auf vier Wochen auszudehnen, statt wie es derzeit ist, bei vier Tagen zu belassen.

Gleichzeitig müssen die Verfahren beschleunigt, die Rechtswege verkürzt werden, um, wie es Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Recht anmerkte, dass die Abschiebungen schneller vonstattengehen müssen. Eine richtige Erkenntnis, die man sich schon früher gewünscht hätte.

Transitzonen/Sicherungshaft/Hot Spots
Aus meiner Sicht ist es nötig, an den deutschen Grenzen sogenannte Transitzonen zu etablieren, in die jeder Antragsteller muss, damit die Identität festgestellt werden kann. Dazu gehören Dokumentenprüfgeräte, die in Sekunden feststellen können, ob ein Pass gefälscht ist oder nicht. Das Problem allerdings dabei ist, dass etwa 70 bis 80 Prozent der eingereisten Asylbewerber erstaunlicherweise keine Dokumente besitzen, aber in aller Regel zu 100 Prozent Smartphone, Handy und ähnliches mit sich führen. Deshalb ist eine biometrische Gesichtserkennung zwingend notwendig, ebenso die Erhebung und Speicherung von DNA-Daten sowie gerade bei Jugendlichen zur Feststellung des Alters eine Handwurzelröntgenuntersuchung. Denn der Asylmissbrauch gerade durch junge Leute ist nicht unerheblich, da bekannt ist, dass unbegleitete Minderjährige eine völlig andere, kostenträchtige Betreuung erhalten.

Sicherungshaft ist dann anzuwenden, wenn Antragsteller bewusst ihre Identität verschweigen oder an der Beschaffung von Einreisedokumenten für den Zielstaat nach Ablehnung des Antrages nicht mitwirken. Hier sind die entsprechenden Gesetze zu erlassen. Es ist völlig inakzeptabel, dass Menschen ins Land gelassen werden, deren Identität nicht bekannt ist bzw. die - zumindest zum Teil - bewusst betrügen. Siehe den Fall Amri, der über ein Dutzend Identitäten hatte. Langfristig gesehen muss es sogenannte Hot Spots, beispielsweise in Nordafrika geben, damit Asylbewerber dort Anträge stellen können.

Bootsflüchtlinge zurückschicken
Dies hätte den großen Vorteil, dass das Schlepperwesen deutlich erschwert wird. In diesen Kontext passt im Übrigen auch die Forderung, die wir im Herbst 2015 bereits im Wetzlar-Kurier erhoben haben, wonach Bootsflüchtlinge, die im Mittelmeer von der europäischen Marine aufgegriffen werden, nicht nach Europa weitergeleitet werden und damit das Geschäft der Schlepper betrieben wird, sondern dorthin zurückverbracht werden, wo sie hergekommen sind. Eine Forderung der CSU, der sich Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier aktuell angeschlossen hat.

4. Asylmissbrauch verhindern

Neben den bereits erwähnten Maßnahmen müssen darüber hinaus finanzielle Anreize reduziert werden. Leider scheiterte es vor kurzem im Bundesrat an Rot-Grün, wonach im Asylbewerberleistungsgesetz einige Leistungen gekürzt werden sollten. Duldungen sind deutlich restriktiver zu handhaben und man muss viel mehr mit dem Instrument des subsidiären Schutzes arbeiten, also der Möglichkeit einer zeitlich befristeten Aufnahme. Denn eines muss klar sein, wenn beispielsweise der Bürgerkrieg in Syrien oder in anderen Regionen zu Ende ist, dann muss es vornehmste Aufgabe der derzeit hier lebenden Syrer sein, alles dazu beizutragen, ihre Heimat vor Ort wieder aufzubauen mit unserer Unterstützung.

Schleuserkriminalität bekämpfen
Zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität gehört nicht nur der angesprochene Hot Spot in Nordafrika, sondern auch das Rückführen der Bootsflüchtlinge. Gleichzeitig muss der Strafrahmen für Schlepper dramatisch erhöht werden, denn es sind Verbrecher, die skrupellos aus Gewinngründen heraus Menschenleben aufs Spiel setzen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, illegal erworbenes Vermögen zu konfiszieren und die Beweislast umzudrehen.

Familiennachzug stoppen
Eine tickende Zeitbombe ist die Frage des Familiennachzuges. In der Zeitung „Die Welt“ war im Herbst 2015 zu lesen, dass im Durchschnitt auf jeden anerkannten muslimischen Asylbewerber im Wege des Familiennachzuges vier bis acht Personen kommen würden. Selbst wenn diese Zahl tatsächlich niedriger sein sollte, bei den Syrern wird von Behördenseite aus mit deutlich weniger gerechnet, hier kann man allerdings Fragezeichen anbringen, wird deutlich, dass wir bei einer Anerkennung von „nur“ 500.000 über weitere Zuzugszahlen von 1,5 bis 2 Millionen Menschen sprechen.

Deshalb war es richtig, dass die Bundesregierung den Syrern seit Frühjahr letzten Jahres nur den subsidiären Schutz gewährte. Dies schließt den Familiennachzug zumindest für die Dauer von zwei Jahren aus. Das Problem damit ist allerdings noch nicht gelöst.

Stärkung unserer Sicherheitsorgane
Zu den notwendigen Maßnahmen gehören zusätzliche Stellen im Bereich der Bundespolizei. 1000 sind beschlossen. Notwendige Maßnahmen sind das flächendeckende Tragen der Body Cams, Schutzausrüstungen für die Bundespolizisten, flächendeckender Digitalfunk, flächendeckende Videoüberwachung an Bahnhöfen, in Zügen und auch eine angemessene Bewaffnung. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die Polizei in Deutschland.

Hessen hat beschlossen, die Zahl der Polizeiplanstellen um netto 1000 zu erhöhen. Eine alte Forderung der Gewerkschaften, die aber berechtigt war. Dazu gehört eine ebenfalls angemessene Ausstattung zum persönlichen Schutz, aber auch zur Durchsetzung des Rechtes bis hin zur teilweisen Ausstattung von Streifenwagen mit Maschinenpistolen.

Hessen hat in den vergangenen Jahren in die allgemeine Ausstattung der hessischen Polizei sehr viel investiert. Zusätzlich sind in diesem Jahr 50 Millionen Euro geplant. Dies sind alles richtige Maßnahmen. Was noch fehlt, ist die finanzielle Anerkennung. Eine Lohnerhöhung von einem Prozent wie im letzten Jahr ist nicht angemessen. Wenn der Staat zu Recht von seinen Sicherheitskräften erwartet, an 365 Tagen und Nächten zur Verfügung zu stehen, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten - ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit -, dann gehört auch die entsprechende Bezahlung dazu.

Datenaustausch
Neben diesen materiellen Überlegungen und Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen muss es auch das notwendige Handwerkszeug für die Polizei und die Sicherheitsbehörden geben, um Wege von Kriminellen und Terroristen verfolgen und aufzeichnen zu können. Wie fragil das Ganze ist, konnte man am Beispiel des Berliner Attentäters sehen. Deshalb braucht es zwingend eine Vorratsdatenspeicherung mit einer deutlichen Verlängerung der Speicherfristen. Entsprechende Befürchtungen von Bürgern sind grundlos, denn hier geht es konkret um Menschen, bei denen ein erheblicher Verdachtsmoment vorliegt.

Bedauerlich ist, dass die Grünen auf der Bundesebene, so in der FAZ im Dezember letzten Jahres zu lesen, die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung fordern. Dies ist kein Beitrag zur Verbesserung der Inneren Sicherheit.

Zu den technischen Möglichkeiten, die man den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen muss, gehört auch die Möglichkeit der erweiterten Überprüfung der Kommunikation auf WhatsApp, Skype oder allgemein die sozialen Netzwerke und Internetknotenpunkte, so wie es der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, gefordert hat. Zu erinnern ist im Übrigen an die Experten bei Europol und Interpol, die ebenso wie die EU-Kommission der Auffassung sind, dass der Datenaustausch im Schengen-Raum zwingend zu verbessern ist. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz verkommen.

Videoüberwachung
Eine weitere Möglichkeit der Prävention und der erleichterten Inhaftierung von Kriminellen sind Videoanlagen. Wie hilfreich sie sein können, hat man in Berlin aktuell gesehen, als ein junger Mann brutal und rücksichtslos einer Frau in der U-Bahn in den Rücken trat. Mit Hilfe der Videoaufzeichnung konnte er ebenso überführt werden wie die sieben jungen Asylbewerber, die versucht haben, in Berlin einen Obdachlosen anzuzünden.

Es ist sehr zu begrüßen, dass das Land Hessen den Kommunen bis zu zwei Drittel der Kosten erstattet, wenn diese Videoanlagen installieren. Dafür stehen in diesem Haushaltsjahr 1,3 Millionen Euro zur Verfügung im Vergleich zu 300.000 Euro in 2016.

Ich teile die Auffassung des hessischen Innenministers Peter Beuth, der die Videoüberwachung als einen wichtigen Baustein in der Sicherheitsarchitektur für Prävention und Aufklärung bezeichnet hatte. Ich teile dezidiert nicht die Auffassung des Städtetags-Direktors Stephan Gieseler (SPD), der sich dagegen ausgesprochen hat mit der Bemerkung, man sei schließlich kein Überwachungsstaat.

Kritik verdient auch der hessische Datenschutzbeauftragte Professor Ronellenfitsch, wenn der erklärt, dass für die Terrorabwehr die Ausweitung der Videoüberwachung kein geeignetes Mittel sei. Terroranschläge, so Ronellenfitsch, würden nur dokumentiert, aber nicht verhindert. Im Gegenteil, so fügte er an, die Aufnahmen 

würden von den Terroristen für Reklamezwecke missbraucht. Dass ein Terroranschlag damit nicht verhindert werden kann, ist teilweise richtig. Wenn es aber gelingt, einen Täter anschließend haftbar zu machen, dann wird er keine zweite Chance haben, einen Terroranschlag zu begehen, so dass Videoüberwachungen sehr wohl genau den präventiven Charakter haben, wie es der hessische Innenminister bezeichnet hat.

Fazit:
Ziel alles staatlichen Handelns muss es sein, deutlich zu machen, dass der Staat handlungsfähig ist und die Sicherheit seiner Bürger garantiert. Deshalb sind die aufgeführten Vorschläge unbedingt notwendige Maßnahmen.

Zur Klarstellung: Das Grundrecht auf Asyl darf nicht angetastet werden. Dieses Grundrecht gilt aber nur für diejenigen, die wirklich politisch verfolgt sind. Keine Akzeptanz und Null-Toleranz gegenüber denjenigen, die das Asylrecht missbrauchen, ausnutzen oder kriminell werden.

GG, Art 16a:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. …

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. ….

Immanuel Kant hat in seinem Werk „Zum ewigen Frieden“ erklärt, dass ein Fremder nur dann Besuchsrecht hat, wenn er sich rechtmäßig verhält. Dies stimmt genauso wie der Ausspruch von Johann Wolfgang von Goethe, der gesagt hat: „Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024