Ehringshausen: Mit „Taschenspielertrick“ Straßenbeiträge abgeschafft

SPD-Fraktion fällt zum wiederholten Mal ihrem eigenen Bürgermeister in den Rücken

In ihrer Sitzung am 30. Januar 2020 hat die Gemeindevertretung Ehringshausen mit den Stimmen von FWG, Grünen und SPD die bisherige Regelung zur Heranziehung von Straßenbeiträgen abgeschafft. Was vordergründig als große soziale Maßnahme für die wenigen anliegenden Grundeigentümer gepriesen wird, wird sich allerdings in Kürze als Bumerang für alle Grundsteuerzahler auswirken. In Zukunft müssen grundhafte Straßensanierungen zu 100 Prozent aus dem Haushalt der Gemeinde bezahlt werden. Da die Finanzsituation der Gemeinde aktuell nicht gerade rosig ist, müssen zur Finanzierung solcher Maßnahmen die Grundsteuern deutlich erhöht werden.

Beispiel „Stegwiese“ in Ehringshausen: Kostenschätzung für die Sanierung der Straße aus dem Jahr 2018: 655.000 Euro. Um den daraus resultierenden Anliegeranteil durch zusätzliche Grundsteuereinnahmen aufzubringen, muss nach einer Berechnung der Verwaltung der Grundsteuerhebesatz um 142 % -Punkte erhöht werden. FWG und SPD haben dies nun als moderate Erhöhung bezeichnet. Erstaunlich: Noch im März 2019 hatte der Fraktionsvorsitzende der SPD den damals von der FWG eingereichten Antrag zur Abschaffung der Straßenbeiträge als Taschenspielertrick bezeichnet nach dem Motto „Wünsch dir was“ und dem Koalitionspartner FWG vorgehalten, sich auf Kosten anderer profilieren zu wollen. Scheinbar gilt jedoch in diesem Fall: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.

Bis zum 31.12.2019 betrug der Grundsteuerhebesatz in Ehringshausen 365 Prozent. Gegen die Stimmen der CDU haben FWG und SPD zum teilweisen Ausgleich des Haushalts 2020 schon eine Erhöhung des Hebesatzes auf 420 %-Punkte beschlossen. Addiert man dazu jetzt noch ab 1.1.2021 die 142 %-Punkte zur Sanierung nur der Stegwiese, ergibt sich für 2021 ein Hebesatz von 562 Prozent. Das bedeutet, jeder Grundsteuerpflichtige in Ehringshausen zahlt im Jahr 2021 ca. 54 Prozent mehr Grundsteuer als im Jahr 2019. Oder anders ausgedrückt: Wer bisher für ein durchschnittlich großes bebautes Grundstück ca. 350 Euro bezahlt hat, zahlt im Jahr 2021 ca. 540 Euro.

Weil dies aus Sicht der CDU-Fraktion alles andere als moderat ist und eine volle Finanzierung über die Grundsteuer nach übereinstimmender Meinung von Kommunalberatern langfristig sowohl für die Bürger, als auch für die Gemeinde die ungünstigste Variante ist, hatte sie einen abweichenden Antrag eingebracht. Danach sollten die bisherigen einmaligen Anliegerbeiträge deutlich gesenkt werden und zur Deckung der dann fehlenden Beträge die Grundsteuer tatsächlich nur moderat erhöht werden. Aus Sicht der CDU bliebe es bei dieser Lösung bei dem im Grundgesetz festgelegten Prinzip: Eigentum verpflichtet, sowohl den Grundstückseigentümer als Anlieger, als auch die Gemeinde als Eigentümer der Straße.

Für die Anlieger, die ihren Beitrag dann nicht in einer Summe stemmen können, gibt es die Möglichkeit, den Betrag in Raten bis zu 20 Jahren zu zahlen bei einem aktuellen Zinssatz von nur knapp über null Prozent. Dies wäre eine Regelung gewesen, die sowohl die Bürger als auch die Gemeinde nicht über Gebühr strapaziert hätte. Das sieht übrigens auch Bürgermeister Jürgen Mock so, denn er hat in der Sitzung geäußert, dass er als Bürgermeister den Antrag der CDU unterstützen könne, weil er sowohl das Interesse der Bürger als auch das Interesse der Gemeinde im Blick haben müsse.

Doch seine SPD interessiert das nicht. Nicht zum ersten Mal in den letzten Jahren fällt sie mit ihrem Abstimmungsverhalten ihrem eigenen Bürgermeister in den Rücken. Man darf gespannt sein, wie das weiter geht.

Aktuelle Ausgabe4/2024