Endlich einmal ein vernünftiges Urteil

Europäischer Gerichtshof erklärt Sofortrückführung zweier Asylanten für legal

Es war schon ein bemerkenswertes Urteil, das jetzt die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sprach. Hintergrund war die Klage zweier afrikanischer Migranten, die 2014 den Grenzzaun der spanischen Exklave Melilla überwunden hatten und kurz darauf von der spanischen Polizei nach Marokko zurückgebracht wurden. Ein sogenannter „Pushback“, mit anderen Worten eine Schnellabschiebung.

Abgesehen vom Urteil ist immer wieder erstaunlich, wie klagefreudig viele Migranten/Asylbewerber sind, die angeblich völlig mittellos sind, häufig ohne Papiere – aber mit Handy – aufgegriffen werden, kaum die deutsche Sprache kennen, aber in der Lage sind, Klagen vor den Gerichten einzureichen. Hier ist eine richtige Asylindustrie auf der linken Seite entstanden, um sich, so der Eindruck vieler Menschen, die eigenen Taschen zu füllen, denn wenn man selbst kein Geld hat, so zahlt Vater Staat denjenigen die Gerichtskosten, die gegen eben diesen Staat klagen.

Losgelöst davon, so die Begründung der Richter, haben die Männer ihr Recht auf den Zugang zu einem individuellen Asylverfahren durch ihre illegale (!) Einreise verwirkt. Bestehende Gesetze wie die Genfer Flüchtlingskonvention würden deshalb angesichts der unerlaubten Einreise der Migranten beim Grenzübertritt nicht (!) greifen.

Vor diesem Hintergrund muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Sicherheit noch einmal überlegen, ob nicht bisherige Entscheidungen zu Lasten Deutschlands revidiert werden müssen.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024