1000 m Abstand zu Windrädern ist zu wenig!

Von Dr. Stephan Kaula,

Deutsche Schutz-Gemeinschaft Schall für Mensch und Tier (DSGS e.V.)

Hunderte wissenschaftliche Untersuchungen über die gesundheitlichen Nebenwirkungen von Luftdruckschwankungen auf Mensch und Tier gibt es bereits. Und nichts anderes ist Schall und Infraschall. Die Luftdruckwelle einer Explosion kann bei einem Menschen schon einen akut tödlichen Lungenriss auslösen. Denn bis sich die Druckwelle in die feinsten Verästelungen der Bronchien und in die Lungenbläschen ausgebreitet hat, wird dabei das Gewebe über die Grenzen seiner Dehnbarkeit belastet und zerreißt. Die Luftdruckschwankungen am Rotor eines Windrades reichen zwar nicht aus, um einen Menschen unmittelbar umzubringen, doch zarte Fledermäuse ereilt genau dieser akute Tod. In einiger Entfernung zu dem sich drehenden Windrad fallen sie einfach leblos vom Himmel, ohne, dass sie den Rotor berühren oder durch die Luftwirbel die Flügel gebrochen bekommen. Man nennt das Barotrauma.

Zum Glück verringert sich die Intensität dieser Druckwellen mit der Entfernung vom Windrad. Und hier scheiden sich die Geister. Ab welcher Entfernung können diese Emissionen von Schall und Infraschall als sicher harmlos betrachtet werden? Die gerade veröffentlichten Leitlinien der WHO bestätigen jedenfalls, dass der Lärm zu den wichtigsten umweltbedingten Gefahren für die körperliche und psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung gehört.

Das Problem

Auch bei deutlich geringeren Intensitäten rütteln die Luftdruckwellen am menschlichen Gewebe, lösen, wie umfangreiche Untersuchungen an Flugpersonal und in Tierversuchen (Castello Branko/Alvez Pereira) gezeigt haben, zwar keinen großen sofort tödlichen Lungenriss aus, dafür aber treten je nach Dauer der Einwirkung mikroskopische Verletzungen vor allem in den Geweben im Brustkorb auf, aber auch an anderen Stellen im Körper. Und es zeigte sich, dass hohe Intensitäten von Infraschall über kürzere Perioden dieselben Schäden anrichten, wie geringe Intensitäten über längere Zeit. Und wir wissen, eine chronische Verletzung und die damit verbundene Entzündung können nicht nur die Neigung zu Krebs begünstigen und den ganzen Körper belasten, auch die ständige Bildung von Narben kann ehemals elastische Organe starr werden lassen. So zeigten sich sowohl beim Menschen wie im Tierversuch eine erhöhte Rate von Lungenfibrosen, eine Verdickung des Herzbeutels und natürlich Probleme mit dem empfindlichen Gehör- und Gleichgewichtsapparat und weitere Veränderungen. Jüngste Untersuchungen von Professor Vahl (Universität Mainz) zeigten eine erhebliche Schwächung von Herzmuskelfasern unter Infraschall. Folgen, unter denen nicht nur empfindliche Menschen, sondern jeder leiden würde.

Wie gehen die Behörden mit diesen Erkenntnissen um?

Die deutschen Behörden haben immer wieder ein Problem damit, solche Langzeiteffekte rechtzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Und das natürlich besonders, wenn man der Bevölkerung den Eindruck vermitteln will, man kümmere sich kompetent um ihre Sorgen, indem man mit immer mehr Windrädern das Klima retten will. Wer sich aber ein wenig in die technisch/ökonomische Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme vertieft weiß, dass man hier vor allem eine Illusion bedient und mit all dem Geld der Bürger viel wirksamere Maßnahmen zur CO2-Einsparung ergreifen könnte. Denn wie zahlreiche von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegebene Gutachten nachweisen, sparen Windräder kaum nennenswert CO2 ein und sind damit keine wirksame Maßnahme zum Klimaschutz. Doch das ist eine andere Geschichte.

So dauerte es zu viele Jahre und kostete das Leben vieler an Leukämie erkrankter Menschen, die im Bereich von Röntgenstrahlen arbeiteten, bis man mit der Strahlenverordnung reagierte. Dieses Beispiel macht auch gleichzeitig deutlich, wie unverantwortlich die wesentliche Argumentation der Behörden und des Umweltbundesamtes ist, die trotz deutlicher Mahnungen von Ärzteverbänden und Umweltmedizinern, immer noch damit argumentieren: Was man nicht sieht und hört, das kann auch nicht schaden. Verantwortungsvoll geht anders. Denn gerade, wenn es um die Gesundheit geht, muss nach dem Vorsorgeprinzip gehandelt werden.

Infraschall: „Lauf um dein Leben“

Lange Zeit war es ein Rätsel, warum Tiere aus einem Erdbebengebiet schon viele Tage vor einem eigentlichen Erdbeben fliehen, als hätten sie einen siebten Sinn. Man weiß heute, dass es für den Menschen nicht wahrnehmbare Vorbeben gibt, die im Infraschallbereich sowohl über die Luft wie den Boden (Körperschall) übertragen werden. Doch nicht nur Erdbeben, viele lebensbedrohliche Ereignisse gehen mit ganz tiefen Tönen und Infraschall einher wie Unwetter, Lawinen, Felsstürze, die Bewegung von großen Tieren, Tierherden, Waldbrände. Und tatsächlich hat man in einer Untersuchung an der Berliner Charite3 nachgewiesen, dass Infraschallimpulse unterhalb der Wahrnehmungsschwelle, also auch im Schlaf, unter Umgehung des Bewusstseins Reaktionen in Gehirnzentren auslösen, die für Angst, Panik, Stress und Depressionen zuständig sind. Man muss also davon ausgehen, dass die charakteristischen Infraschallsignale von Windenergieanlagen (schmalbandige periodische Intensitätsspitzen) die Botschaft beinhalten: „Du wirst bedroht, lauf um dein Leben“. Eine Botschaft, die nicht gerade schlafförderlich ist. So stehen chronische schwere Schlafstörungen mit all ihren dramatischen körperlichen Folgen bis zum Herzinfarkt und Schlaganfall ganz oben auf der Liste von Anwohnerbeschwerden (siehe hierzu die Videos unter www.DSGS.info). Und in Deutschland, dem Land, in dem schon jetzt weltweit die höchste Dichte an Windräder besteht, haben Schlafstörungen Epidemie-artige Ausmaße angenommen.

Gleichzeitig soll der Windenergieausbau um ein Vielfaches zunehmen, die Abstände verringert und immer größere Anlagen mit immer intensiveren Infraschallemissionen errichtet werden.

Wer übernimmt die Verantwortung?

Bei diesem sich offensichtlich zuspitzenden Problem sind es Ingenieure, Techniker und Physiker der Windradindustrie, auf die sich die Behörden und das Umweltbundesamt verlassen. Und diese wiederholen wie ein Mantra: „Infraschall von Windrädern ist harmlos“, weil in den erlaubten Entfernungen zur Wohnbebauung gar nicht so viel Schall ankomme, dass man es wahrnimmt oder wahrnehmen könne. Aber kein Arzt, der sich mit dem Thema eingehend befasst hat, stellt sich hin und sagt, die Belastungen sind zweifelsfrei bedenkenlos, ich übernehme die Verantwortung. Auch kein Windparkbetreiber und kein Politiker übernimmt hier ausdrücklich eine Haftung für gesundheitliche Schäden, die mit diesem weltweit bisher einmaligen technischen Großversuch an der Bevölkerung verbunden sind. Und das Umweltbundesamt beklagt zwar einerseits fehlende Langzeitstudien, war aber noch nicht einmal in der Lage, einfache Anwohnerbefragungen in den von Windenergie stark betroffenen Gegenden zur Erfassung möglicher gesundheitlicher Probleme durchzuführen.

Wie kommt der Infraschall in die Wohnungen?

Der Infraschall dringt auf mehreren Wegen in die Wohnräume der Anwohner. Allein die Schallausbreitung vom Windrad als „Punktquelle“ über die Luft wird dabei von den Behörden berücksichtigt, wie in der überall zitierten LUBW-Studie. Gegen Infraschall gibt es keine sinnvollen Dämmmaßnahmen. Er dringt ungeschwächt durch Fensterscheiben, Dächer und jede Luftritze ins Gebäude. Die Vibrationen des Windrades werden über den Boden als Körperschall noch kilometerweit getragen. Besonders gut durch hochstehendes Grundwasser, wie in den Marschen an Nord- und Ostsee, bei gefrorenem Boden oder felsigem Untergrund. Dann vibrieren in den Häusern der Anwohner die Fundamente und Wände und erzeugen in den Wohnräumen oft deutlich höhere Infraschallpegel als draußen. In einem Fall, den wir für unsere Betroffenendokumentationen besuchten, konnten wir im Keller mit der Hand an der Wand die Schwingungen des Windrades (in behördlich erlaubter Entfernung!) spüren. Wenn Sie deswegen in ihrem Haus nicht mehr leben können, dann liegt die Beweislast für den Schaden bei Ihnen. Das trifft auch für stehende Wellen zu, die sich in Gebäuden und Wohnräumen aufschaukeln können und dann intensiver sind als im Freien. Und es ist möglich, dass die langen Wellen des Infraschalls von bis zu mehreren hundert Metern sich von mehreren Windrädern und Windparks unberechenbar überlagern, an Talwänden und Hängen reflektiert und so verstärkt werden. Ein weiterer nicht berücksichtigter Aspekt bei den mitunter dramatischen Erkrankungen der Anwohner: Windradflügel erzeugen wie die Tragflächen von Flugzeugen energiehaltige und stabile Schleppwirbel. Am Frankfurter Flughaben haben Schleppwirbel noch in 6 km Entfernung von der Startbahn Häuser abgedeckt und Wirbelschleppen von offshore Windparks konnten noch in 70 km Entfernung nachgewiesen werden. Wenn diese Schleppwirbel in 2 km oder mehr Entfernung zum Windrad zu Boden gehen und auf ein Hausdach treffen, dann implodieren sie und werden erst hier zu einer Infraschallquelle.

Zu glauben, die Bevölkerung würde durch Abstandsregeln wie 1000m vor den offensichtlichen Gesundheitsgefährdungen durch die Windenergie geschützt, ist also nur ein frommer Wunsch und dieses Vertrauen in die Behörden ist in keiner Weise gerechtfertigt. Die seit Jahren schon bestehenden Bedenken und zunehmend deutlicheren Warnungen von Medizinern, die sich mit dem Thema eingehend befassen, werden vom Umweltbundesamt schlicht ignoriert.

Die verfassungsmäßige Pflicht zur Güterabwägung

In dem Krieg gegen den Klimawandel, den wir Deutschen mit dem Anspruch der Rettung des Planeten ausgerufen haben und in dem wir naiv glauben, dieses Ziel einfach damit zu erreichen, indem wir unser Land mit Windrädern allerorten hoch auf den Hügeln über alle Sinnhaftigkeit hinaus aufrüsten, halten unsere Politiker Kollateralschäden an der eigenen Bevölkerung offenbar für hinnehmbar.

Dabei gibt es gegenüber dieser Politik von vielen Seiten sogar erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Insbesondere der Verfassungsrechtler Prof. Murswiek (siehe FAZ vom 21.11.2019) hat eindrücklich und überzeugend dargestellt, dass der weitere Ausbau der Windkraft gegen Art. 20a Grundgesetz verstößt, da die Regierung bisher jede Güterabwägung schuldig geblieben ist. Trotzdem werden ungebremst immer mehr Windindustrieanlagen in unserem Land aufgestellt.

Es ist schon längst an der Zeit, den Windenergieausbau ergebnisoffen unter Abwägung von Nutzen, Risiko und Schaden neu zu bewerten. Wir Bürger sind hier gefragt, das deutlich und lautstark zu fordern. Denn es ist zu befürchten, dass weder unsere Medien, die „Vierte Gewalt“ in der Lage ist, ihren Informationsauftrag zu erfüllen, noch dass unsere Politiker aus eigenem Antrieb heraus die notwendige Initiative dafür ergreifen.

Bisher hat keine Partei den bundestagseigenen Ausschuss für Technikfolgen zwecks Abwägung aller Risiken und Schäden an Natur und Menschen unserer völlig aus dem Ruder laufenden Energiepolitik beauftragt. Warum? Drängt sich da nicht die Frage auf: Wollen unsere Parteien überhaupt Stimmen der Vernunft hören oder haben sie inzwischen Angst davor, an diesen gemessen zu werden?

Aktuelle Ausgabe10/2024