Mehrfach-Identitäten für Sozialbetrug künftig nicht mehr machbar

Auf dem Höhepunkt der Asylwelle 2015/2016 kamen Menschen nach Deutschland, die nicht verfolgt wurden, die, wie Studien belegen, wegen der hohen Sozialleistungen gekommen waren. Viele von denen scheuten sich nicht, mit kriminellen Methoden Leistungen zu erschleichen. Eine „beliebte“ Methode war die der Mehrfach-Identitäten, da man schnell dahinter gekommen war, dass die Behörden untereinander nicht vernetzt waren.

Der Bund hatte daher in Absprache mit den Ländern 2017 zugesagt, dass die rund 600 Ausländerbehörden mit sogenannten PIK-Geräten ausgestattet werden, die der Registrierung und Identitätsprüfung dienen. Gleiches gilt im Übrigen für die flächendeckende Ausstattung der rund 1200 für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen. Diese sind jetzt in der Lage, bei Zweifeln an der Identität von Sozialleistung begehrenden Asylanten deren Fingerabdrücke mit dem im Ausländerzentralregister (AZR) gespeicherten Fingerabdruckdaten abzugleichen, ein sogenannter „FAST-ID-Abgleich“.

Dies teilte jetzt der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Professor Dr. Günter Krings, dem heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Irmer, Mitglied des Innenausschusses, mit, der sich nach dem Stand der Ausstattung erkundigt hatte. Darüber hinaus, so Krings, habe es weitere Verbesserungen im „Masterplan Migration“ gegeben. So sei eine Ausweitung der Speichertatbestände im ACR zur besseren Steuerung von Rückführungen, zur besseren Identifizierung erfolgt. Darüber hinaus sei das Mindestalter für die Abnahme von Fingerabdrücken auf das 6. Lebensjahr abgesenkt worden. Und schließlich habe man die Bundespolizei in die Sicherheitsüberprüfungsverfahren generell eingebunden. All das diene dem Ziel, die Spreu vom Weizen zu trennen und Missbrauch zu verhindern.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe3/2024