Bundestag beschloss Opferentschädigungsgesetz

Großer Erfolg für den „Weißen Ring“

Vor wenigen Wochen hat der Bundestag die Reform des Opferentschädigungsgesetzes beschlossen. Danach werden alle entsprechenden Regelungen zu einem neuen Sozialgesetzbuch XIV zusammengefasst. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, so Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, seien berechtigterweise viele Kernanliegen des „Weißen Ringes“ aufgenommen worden. Der „Weiße Ring“ hatte den ursprünglichen Referentenentwurf des Ministeriums massiv kritisiert.

In vielen Gesprächen mit Opferentschädigungsverbänden sei, so Weiß, jetzt ein Ergebnis herausgekommen, das sich sehen lassen könne. Ziel des neuen Sozialen Entschädigungsrechtes sei es, den Betroffenen von Gewalttaten, von Terroranschlägen, von sexueller oder psychischer Gewalt sowie deren Angehörigen schnelle Hilfe und Entschädigungsleistungen zukommen zu lassen. Unterstützt werden Menschen, die durch Gewalttaten gesundheitliche und psychische Schädigungen erlitten haben. Die daraus resultierenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen werden abgesichert.

Wesentliche Neuerungen sind ein erweiterter Berechtigungskreis und ein erweiterter Gewaltbegriff. So können auch Opfer von psychischer Gewalt und Opfer eines Anschlags mittels Kfz zum Beispiel besser versorgt werden. Sichergestellt wurde auch, dass Betroffene sexuellen Kindesmissbrauches jetzt ganz klar und ausdrücklich anspruchsberechtigt sind. Auch unbeteiligte Tatzeugen werden auf Initiative der Union besser abgesichert, wenn sie beispielsweise einen schweren Schock erleiden und deswegen einer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können.

Verbesserte Leistungen sind darüber hinaus schnelle Hilfen mit Trauma-Ambulanzen und einem Fallmanagement. So ist sichergestellt, dass die Opfer in den Trauma-Ambulanzen erstversorgt, betreut und geführt werden. Die Opfer sollen einen festen Fallmanager bekommen, der sie durch das Verfahren führt und begleitet.

Ein Erfolg für die Union sei es, so Weiß, dass neben den erhöhten Grundleistungen der Berufsschadensausgleich beibehalten wird, der auch die weitere potenzielle berufliche Entwicklung eines Opfers abbildet. Gerade beim Thema Teilhabe am Arbeitsleben unter Berücksichtigung von Schockschadensopfern, also unbeteiligte Tatzeugen, und beim vorgenannten Berufsschadensausgleich sind bewusst die Kernanliegen des „Weißen Ringes“ aufgegriffen worden.

Den Bundesländern obliegt nun die Umsetzung des Gesetzes. Dazu haben sie grundsätzlich bis zum Jahr 2024 Zeit, wobei die Trauma-Ambulanzen bis 2021 flächendeckend eingeführt sein müssen. „Alles in allem“, so der heimische CDU-Abgeordnete Hans-Jürgen Irmer, „Schritte in die richtige Richtung, denn in der Vergangenheit ist viel zu sehr über die Täter sinniert worden. Wir haben uns viel zu wenig um die Opfer gekümmert.“

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe3/2024