CDU will Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ ausweiten
Blockierende Grüne im Bundesrat werden ausgehebelt

Als normaler Beobachter der politischen Szene fragt man sich manches Mal, wessen Interessen eigentlich die Grünen in Deutschland vertreten, die, der Bevölkerung oder die, von Menschen aus aller Herren Länder, die aus sehr unterschiedlichen Motiven versuchen, nach Deutschland zu kommen. Zu diesen, die einen Hang Richtung Deutschland haben, gehören viele nordafrikanische Staaten, die sogenannten Maghreb-Staaten, gehören aber auch Teile der ehemaligen Balkan-Staaten. Überall dort gibt es keine politische Verfolgung. Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus diesen Ländern ist verschwindend gering, liegt in der Regel deutlich unter 5 Prozent. Mit anderen Worten, es handelt sich um sichere Herkunftsländer.

Im Deutschen Bundestag haben CDU/CSU und SPD zweimal beschlossen, die Liste der sicheren Herkunftsländer um die Maghreb-Staaten zu erweitern. Bedauerlich ist, dass der Bundesrat seine Zustimmung geben muss. Hier haben aber sowohl Grüne als auch die SED-Nachfolger, die Linkspartei, blockiert. Das heißt, auch Kriminelle aus diesen Staaten können de facto kaum abgeschoben werden. Wer vertritt hier eigentlich Deutschlands Interessen?

Neue Initiative der CDU

Jetzt gibt es eine neue Initiative der Union. Man könnte, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei, nicht nur die Maghreb-Länder, sondern auch weitere Staaten als sicher im Sinne der europäischen Asylverfahrensrichtlinie einstufen. Bisher wird bei dem genannten Gesetzgebungsverfahren zur Einstufung eines Staates, ob er sicher ist oder nicht, immer der Artikel 16 a im Grundgesetz herangezogen, was die Definition angeht, und zweitens die Europäische Asylverfahrensrichtlinie. Der Zustimmungszwang des Bundesrates, so Frei, werde ausschließlich durch das deutsche Asylgrundrecht ausgelöst, wobei es dieses Recht nur in Deutschland gibt.

Wenn man aber nun international, europaweit eine Einstufung im Sinne der Asylverfahrensrichtlinie der EU vornehmen würde, könnte man damit legal den Bundesrat umgehen. Eine Auffassung, der sich auch Asylrechtsprofessor Daniel Thym von der Uni Konstanz anschloss, der dazu erklärte, dass der Unions-Vorschlag „rechtspraktisch funktionieren“ könne.

Europakonforme Regelung

Die Anerkennung als „sicher“ im Sinne des Grundgesetzes ist eine deutsche Besonderheit. Alle anderen EU-Staaten treffen die Bestimmung durch eine Verordnung des jeweiligen Innenministers oder aber durch einen Kabinettsbeschluss der jeweiligen Regierung. So hat die italienische Regierung im Oktober letzten Jahres beschlossen, dreizehn afrikanische und osteuropäische Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Eine solche Lösung könnte man auch in Deutschland durchführen. So könnte die Bundesregierung jeweils zu Beginn eines Jahres eine Liste von 30, 40 oder 50 Staaten beschließen, die nach der EU-Asylverfahrensrichtlinie als sicher gelten. Sollten sich zwischenzeitlich aktuelle Entwicklungen ergeben, kann man das jederzeit ändern. Unabhängig davon besteht nach wie vor die Möglichkeit, das Recht auf individuelles Asyl zu beantragen.

Die Aussichten sind gleichwohl entsprechend niedrig. Aber die Ablehnungen und Rückführungen könnten dann dramatisch schneller geschehen. Und der Pool-Effekt, der sogenannte Anziehungsanreiz, nach Deutschland wegen der Sozialleistungen zu kommen, wäre dann schnell weg, wenn die Betreffenden wissen, dass sie keine Chance auf Anerkennung haben. Das geschah im Übrigen schon einmal vor wenigen Jahren, als Teile des ehemaligen Balkans als sichere Herkunftsstaaten anerkannt wurden. Das Ergebnis war, dass die Asylbewerberzahlen aus diesen Staaten innerhalb kurzer Zeit so drastisch eingebrochen sind, dass sie heute keine relevante Größe mehr darstellen.

Im Sinne des deutschen Steuerzahlers wäre es wünschenswert, wenn sich die SPD als Regierungspartner diesem Votum möglichst schnell anschließt und es zu einem entsprechenden Beschluss über diese Verfahrensregelung auch im Deutschen Bundestag kommt. Die Vermutung liegt allerdings nahe, dass sich dann Grüne und Linke juristisch dagegen wehren. Aber in der Zwischenzeit hätte man erst einmal ein präventives, weil abschreckendes System implementiert, so dass man am Ende eines vermutlich ebenfalls langen Verfahrensprozesses konkrete Zahlen aufweisen kann.

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Thorsten Frei, MdB
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