Kinderrechte ins Grundgesetz?

Eine Verstaatlichung der Erziehung
und Schwächung der Eltern

In den Jahren 2013 und 2016 gab es schon einmal politische Initiativen von SPD, Grünen und SED-Nachfolger Links-Partei, die im Deutschen Bundestag mit entsprechenden Gesetzentwürfen gescheitert sind. Jetzt gibt es aktuell einen Entwurf einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“, präsentiert von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Die Begründungen, warum Kinderrechte ins Grundgesetz müssen, sind sehr unterschiedlicher Natur. Im Kern geht es darum, dass Kinder nach Auffassung rot-rot-grüner Politiker, aber auch zum Beispiel des Kinderschutzbundes, in Deutschland nicht genügend geschützt seien und dass dies in Kurzform am besten der Staat kann.

Jetziges Grundgesetz ausreichend

Abgesehen davon, dass Deutschland 1992 der Kinderrechts-Konvention der Vereinten Nationen beigetreten ist, der einen globalen Vertrag zur Wahrung der Kinderrechte vorsieht, haben die Väter des Grundgesetzes 1949 in Artikel 6 Absatz 2 wie folgt formuliert: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Seinerzeit ist sehr bewusst das Elternrecht in das Grundgesetz implementiert worden, und zwar als Abwehrrecht gegenüber einem übergriffigen Staat, der wie in der Nazi-Diktatur oder später auch in der SED-Diktatur in der DDR versucht hat, Erziehung zu verstaatlichen, Kinder aus dem Einflussbereich der Eltern zu entfernen, um damit auch die Privatsphäre von Familie zu zerstören.

Der Geist des Grundgesetzes von 1949 war ein liberaler. Er ging davon aus, dass man verantwortungsbewusste Eltern hat, die versuchen, ihre Kinder zu mündigen, selbstbestimmten Persönlichkeiten zu erziehen, die Verantwortung übernehmen, die Erziehungskompetenz haben. Kurzum, der Staat traut seinen Eltern etwas zu. Er vertraut Eltern, dass sie das Beste für ihr Kind versuchen zu erreichen. Dies gilt auch nach wie vor sicherlich für 90 Prozent aller Familien, in denen Kinder großwerden.

Verfassungsrechtler warnt vor Verstaatlichung

Der ehemalige Verfassungsrechtler Prof. Udo Di Fabio hat schon 2002 in der „Welt am Sonntag“ dazu ausgeführt: „Der Ruf nach dem Staat führt zum Eindringen der öffentlichen Gewalt in diese privat abgeschirmte Sphäre, führt à la longue zu einer Vergesellschaftung der familiären Gemeinschaft.“ Und auch der ehemalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, hatte die vom ehemaligen SPD-Generalsekretär Olaf Scholz aufgestellte Forderung: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“ scharf kritisiert mit den Worten: „Die Einstellung, die dahintersteckt, ist gegenüber Familien rücksichtslos und zynisch. Das ist nicht nur ein flotter Spruch, sondern erinnert auch an sozialistische Herrschaftsansprüche über Ehe und besonders Familie.“ Dem ist diesbezüglich nichts hinzuzufügen.

Die Arbeitsgruppe hat insgesamt drei Alternativen dargestellt, die sich im Kern nur wenig unterscheiden. Deshalb konzentrieren wir uns auf die dritte Alternative. Hier heißt es wie folgt: „Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, vorrangig zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Das klingt zunächst nicht schlecht, doch wenn man diese Zeilen interpretiert, dann wird deutlich, worum es geht.

Familie fehlt

Nach dem Textvorschlag hat das Kind das Recht auf Entwicklung zu einer Persönlichkeit „in der sozialen Gemeinschaft“. Dies ist eine klare Abwendung von der Familie, die im Text überhaupt nicht erscheint. Kinderinteressen sind vorrangig zu berücksichtigen. Das heißt, sie sind vor das Erziehungsrecht der Eltern gerückt, und zusätzlich soll es eine rechtlich verbriefte Mitsprachewirkung jedes Kindes geben.

Mitspracherechte à la SPD

Geht es nach der ehemaligen Justizministerin Katarina Barley, die jetzt im Europaparlament ist, muss eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz deshalb erreicht werden, damit Kinder eine stärkere Position haben, wenn zum Beispiel ein Spielplatz geschlossen wird oder ein Zebrastreifen nötig ist. Und im Übrigen brauchen Kinder das Recht, bei alltäglichen Entscheidungen in der Familie mitzuwirken. Familienministerin Franziska Giffey erklärt diesbezüglich, dass Kinder und Jugendliche bei städtebaulichen Fragen zwingend einzubinden sind, bei Fragen der Schulwegplanung, bei Entscheidungen in der Verwaltung und Justiz, bei Entscheidungen im Krankenhaus, im Gesundheitswesen, und sie müssen ein Recht haben, mit einer eigenen Meinung gehört zu werden.

Die ehemalige Familienministerin Renate Schmidt (SPD) hat schon im Jahr 2002 ausgeführt: „Wir müssen lernen, was Liebe ist. Da kann der Staat helfen.“ Da kann der Staat nicht helfen. Eine staatliche Institution kann logischerweise auch nie ansatzweise diese Liebe geben, die in aller Regel Familien ihren Kindern angedeihen lassen.

Abgrundtiefes Misstrauen gegenüber elterlicher Kompetenz – Ohrfeige für alle Kommunalpolitiker

Aus diesen Worten ergibt sich ein abgrundtiefes Misstrauen verantwortlicher Politiker in die elterliche Kompetenz und die elterliche Verantwortung. Es ist eine schallende Ohrfeige für alle Kommunalpolitiker - parteiübergreifend. Alle politischen Parteien, die in kommunalen Parlamenten sind, versuchen Entscheidungen zu treffen, die zum Wohle der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit sind und damit letzten Endes auch zum Wohle der Kinder. Wenn wir heute in Deutschland weitgehend sehr gute Schulen haben nur deshalb, weil diese dem Wohle der Kinder, ihrer Ausbildung, Bildung und Erziehung dienen.

Auch ohne Kinderrechte im Grundgesetz gibt es Schulwegplanungen, gibt es Radwegeplanungen, Sicherheitsüberlegungen… Was sollen im Übrigen verbriefte Rechte der Kinder bei alltäglichen Entscheidungen in der Familie bedeuten? Wer definiert eigentlich Rechte? Offensichtlich nach Aussage von Rot-Rot-Grün der Staat. Hier wird ein unglaubliches Konfliktpotenzial in die Familien getragen - Kinder gegen Eltern, Bürokratie ohne Ende aufgebaut, eine Klagewelle vorprogrammiert, so dass man von einem Juristenförderprogramm sprechen kann.

Vertrauen in die Kompetenz der Eltern

Ich habe vom Grundsatz her sehr viel Vertrauen in die elterliche Erziehungskompetenz, in die Verantwortungsbereitschaft der Eltern, in die Liebe der Eltern für ihre Kinder, die durch nichts zu ersetzen ist. Ich brauche dazu keinen übergriffigen Staat, der, wenn die Grundgesetzänderung kommen sollte, dann die Möglichkeit hätte, Rechte der Kinder zu definieren und der damit eine unglaubliche Entscheidungsgewalt hätte, in familiäre Erziehung unmittelbar hineinzugreifen. Natürlich weiß ich, dass es auch Familien gibt, wo es aus unterschiedlichen Gründen mit der Erziehung nicht so klappt wie wir uns das alle im Sinne der Kinder vorstellen. Dort hat heute bereits der Staat zu Recht die Möglichkeit einzugreifen. Er hat nicht nur eine Möglichkeit, er hat auch eine Pflicht, sich um Kinder zu kümmern, wenn Eltern erkennbar versagen. Jugendämter greifen ein, Eltern erhalten Angebote im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe.

Wir haben im heimischen Raum das Kinder- und Jugendheim Zoar in Hüttenberg, das Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Wetzlar, eine Einrichtung in Solms-Albshausen und andere mehr. Es würde den Rahmen sprengen alle zu erwähnen. Überall dort wird mit viel Zuwendung versucht, Kindern zu helfen, die zu Hause nicht die notwendige Unterstützung, in welcher Form auch immer, erhielten. Es sind mittlerweile rund 60.000 Fälle im Jahr, wo der Staat eingreift. So gut es ist, dass wir solche Einrichtungen haben, sie sind leider unverzichtbar, besser wären komplett intakte Familien. Aber das ist ein Wunschdenken, und wo immer Menschen zusammenkommen, wird es welche geben, die sich nicht regelkonform verhalten, die Defizite haben, die Schwächen haben. Hier muss man eingreifen und helfen.

Die dazu bestehenden Möglichkeiten reichen prinzipiell völlig aus, wobei es wünschenswert wäre, wenn man Jugendämter, Beratungseinrichtungen und Kinderheime insgesamt gesehen noch stärker finanziell und personell stützen könnte. Für eine Verstaatlichung der Erziehung besteht keine Notwendigkeit. Deshalb werde ich einer Grundgesetzänderung nicht zustimmen.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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