Was lange währt, wird endlich gut

DNA-Analyse zur Erfassung von Straftätern wird ausgeweitet

„Als ich vor drei Jahren,“ so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, „öffentlich gefordert habe, die damals schon vorhandenen Möglichkeiten der DNA-Analyse auszuweiten, um Straftäter schneller dingfest zu machen, bin ich von Datenschützern kritisiert worden. Auch in der heimischen Presse hieß es, dass dies ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Menschen sei.“

Hintergrund seiner damaligen Forderung war die Ermordung einer Freiburger Studentin durch einen angeblich jugendlichen Afghanen, der im späteren Verlauf des Prozesses zum Erwachsenen mutierte. Zu dieser Zeit hatte der Freiburger Polizeipräsident ebenfalls die bereits bestehenden technischen Möglichkeiten angemahnt, die der Gesetzgeber bis dahin verwehrt hatte. So hätte man den Täterkreis einschränken können, was eine Erleichterung für die Polizeiarbeit bedeutet hätte. Andererseits sei es gleichzeitig auch eine Entlastungsfunktion für möglicherweise unschuldig in Verdacht geratene Menschen. Künftig darf die DNA-Analyse nicht nur für die Bestimmung von Abstammung und Geschlecht genutzt werden, sondern auch für die Bestimmung des Alters, der Haut-, der Augen- und der Haarfarbe des Spurenverursachers. Dies erleichtere, so Irmer, die Arbeit der Ermittlungsbehörden.

Telekommunikationsüberwachung auch bei Wohnungseinbruch möglich

Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise bei konkretem Hinweis darauf, dass eine Straftat verabredet werden soll, kann nach heutiger Rechtslage die Telekommunikation von Menschen überwacht werden. Für den Fahndungserfolg eine zwingend notwendige Maßnahme, denn es gilt, potentielle Opfer zu schützen und Täter zu identifizieren, um sie ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Diese Möglichkeit der Überwachung der Telekommunikation wird jetzt auch auf den Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahles ausgeweitet. „Für die betroffenen Opfer macht es keinen Unterschied, ob eine international tätige Bande die Tat begeht oder ob es sich um regionale Einzeltäter handelt“, so Irmer. „Mit dieser Maßnahme wird die Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahles weiter intensiviert, wobei es erfreulich ist, dass insgesamt gesehen die Zahl der Wohnungseinbrüche deutlich zurückgegangen ist von 170.000 Fällen im Jahr 2015 auf 98.000 im Jahr 2018, die geringste Zahl seit 20 Jahren. Aber es sind immer noch 98.000 Fälle zu viel.“ Deshalb sei hier Handlungsbedarf gegeben.

„All dies“, so Irmer abschließend, „hat der Bundestag in erster Lesung über die Reform zur Modernisierung der Strafverfahren beschlossen. Eine zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfes folgen, aber wir sind zuversichtlich, auch in der Schlussabstimmung eine Mehrheit für ein Gesetz zu finden, das der inneren Sicherheit dient und das Leben für Kriminelle deutlich schwerer macht. Dies ist so gewollt und richtig.“

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024