Kritik an Justizministerin Lambrecht wegen Weigerung der Straferhöhung für Kindesmissbrauch

Die Innenminister der Bundesländer haben im Sommer beschlossen, zu fordern, dass die Höchststrafe für den Besitz von Kinderpornographie von drei auf fünf Jahre erhöht wird und die Mindeststrafe für das Verbreiten von Kinderpornographie von fünf auf zehn Jahre. „Ich halte diese Forderung“, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, „für völlig richtig. Kinderpornographie ist pervers, widerwärtig und verletzt die Seelen der Kinder, die für ihr ganzes Leben gezeichnet sind.“

Er habe, so Irmer, kein Verständnis dafür, dass SPD-Justizministerin Christine Lambrecht den richtigen Beschluss der Innenministerkonferenz, der überparteilich zustande gekommen sei, ignoriere und sie es ablehne, diese Forderung zu übernehmen. Eine Justizministerin sollte wie die Deutsche Kinderhilfe völlig zu Recht formuliert habe, zunächst für den Schutz der Rechtsordnung da sein, die zu Lasten der Kinder deutlich gestört sei. Sie sollte vorrangig für den Schutz der von Straftaten Betroffenen und damit der Opfer da sein und weniger oder besser nicht für den Schutz von potenziellen Tätern. Es sei bezeichnend, so die Deutsche Kinderhilfe, dass Ministerin Lambrecht in der pädophilen Szene dafür gefeiert werde, dass sie die Innenminister von Bund und Ländern diesbezüglich „ausgebremst“ habe.

„Ich werde das Thema“, so Irmer abschließend, „in der nächsten Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Sprache bringen, denn diese Weigerung unterstützt de facto Pädophile und sexuellen Missbrauch von Kindern. Aufgabe der Justizministerin wäre es, Kinder zu schützen und potenzielle Täter durch entsprechende Gesetze härter bestrafen zu lassen.“

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024