Auch Notfallpersonal vor Übergriffen schützen

Auf Initiative von CDU und CSU und dem hessischen Innenminister Peter Beuth ist der tätliche Angriff u.a. auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienste strafbewehrt mit manchmal bis zu fünf Jahren Haft. Der Staat kann und darf nicht zusehen, wie seine Repräsentanten, die für Sicherheit und Ordnung sorgen, zunehmend respektlos behandelt und angegriffen werden.

Die Bundesregierung hat aktuell ein Eckpunktepapier zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität vorgelegt. In diesem Kontext soll nunmehr neu auch Gewalt gegen Sanitäter und Ärzte, also Notfallpersonal, unter den gleichen Strafrahmen gestellt werden wie bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Leider ist die Zahl der Übergriffe auf Ärzte und Pfleger in den letzten wenigen Jahren deutlich gestiegen, so dass hier Handlungsbedarf ist.

Eine sinnvolle Maßnahme, die dazu beiträgt, dass solche Delikte nicht mehr mit nur ein paar Sozialstunden bestraft werden, die von einer bestimmten Klientel nicht ernstgenommen werden, sondern sie die Strenge des Gesetzes zu spüren bekommen. „Bedauerlich, dass es soweit kommen musste, aber der Schutz derjenigen, die uns als Gesellschaft im weitesten Sinne schützen und helfen, muss uns als Staat wichtig sein“, so CDU-Bundestagsabgeordneter Hans-Jürgen Irmer.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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Aktuelle Ausgabe07.03.