Berliner Mietendeckel

„Rot-Rot-Grün auf Nazi-Spuren“ – wie 1936!

Vor wenigen Tagen hat der rot-rot-grüne Berliner Senat beschlossen, in Berlin einen Mietendeckel zu erlassen. Mit anderen Worten, der Staat greift in die Eigentumsrechte von privaten und genossenschaftlichen Vermietern grundgesetzwidrig ein und legt willkürlich die Miethöhe fest. Armer Rechtsstaat. Wie soll man Rechtsstaatlichkeit vermitteln, wenn sogar ein von der Senatskanzlei selbst in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten erklärt, dass dieser Mietendeckel kaum mit der Verfassungswirklichkeit übereinstimmen dürfte.

Das, was in Berlin geschieht, ist nichts anderes als sozialistische Planwirtschaft. Der Staat setzt die Mieten fest und senkt sie durch behördliche Entscheidungen. Berlin, so der Historiker Hubertus Knabe, sei damit auf den Spuren der Nationalsozialisten, denn die seien die Erfinder des Mietendeckels. Am 20. April 1936, dem 47. Geburtstag Adolf Hitlers, hat die damalige Reichsregierung angeordnet, die Mieten in Deutschland einzufrieren. In den 50er Jahren wurde im Westen Deutschlands durch die damalige CDU/CSU- und FDP-Bundesregierung die bis dahin bestehende Zwangswirtschaft schrittweise abgeschafft, nachdem die allergrößte Wohnungsnot durch 14 Millionen Vertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten zunächst gelindert werden musste. In der sogenannten „DDR“ wurde Hitlers Mietendeckel, so Knabe, durch die Preisanordnung Nr. 415 im Mai 1955 zu sozialistischem Recht und blieb es bis zum Untergang.

Ergebnis des Mietendeckels

Formal war die monatliche Miete in der früheren „DDR“ für den Bürger vergleichsweise preiswert. Unterschlagen wurde allerdings, dass die tatsächlichen Kosten das Fünffache der eingenommenen 4 Milliarden DM Miete betrugen, die letzten Endes von der Allgemeinheit und damit von dem Bürger doch wieder getragen werden mussten. Das heißt, die tatsächlichen Wohnkosten waren im Osten genauso hoch wie im Westen, allerdings bei entsprechend deutlich schlechterer Qualität. Das Zentralkomitee der SED (der letzte Vorsitzende der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands war übrigens Gregor Gysi, der heute für die Linkspartei im Bundestag sitzt) hat 1977 errechnet, dass etwa 1,2 Millionen „nicht mehr modernisierungswürdige“ Wohnungen abgetragen werden müssten. Das war das Ergebnis des langjährigen Mietenstopps. Geheime DDR-Erhebungen zeigen, dass am Ende 1989 etwa 40 Prozent der Mehrfamilienhäuser als schwer geschädigt, 11 Prozent sogar gänzlich unbewohnbar waren. 65 Prozent aller Wohnungen damals wurden 1989 noch mit Kohleöfen beheizt, 24 Prozent hatten keine eigene Toilette und 18 Prozent kein Bad. An Fahrstühle, Balkone oder moderne Küchen war nicht zu denken. Das kannte man höchstens aus dem West-Fernsehen. All dies nachzulesen in der „Berliner Morgenpost“ in einem bemerkenswerten Artikel von Hubertus Knabe, der die Lebenswirklichkeit kennt.

Die Berliner CDU wäre gut beraten, sofort eine Verfassungsklage einzureichen, denn natürlich wird ein staatlich angeordneter Mietendeckel dazu führen, dass erstens in Berlin keine neuen Wohnungen mehr gebaut werden und dass zweitens Mittel zur Renovierung nicht mehr erwirtschaftet werden. Ergo werden keine Renovierungen oder Sanierungen erfolgen, obwohl es in Berlin nach wie vor reichlich Bauten gibt, die eine „Aufhübschung“ dringend benötigen würden.

Losgelöst von der inhaltlichen Frage ist das eigentlich Erschütternde die Tatsache, dass eine rot-rot-grüne Landesregierung unzulässigerweise erstens in die Bundesgesetzgebung eingreift, erst Anfang dieses Jahres hat der Bundestag ein Mieterschutzgesetz auf den Weg gebracht mit vorsichtiger Mietpreisbremse und vorsichtigen Modernisierungsmieterhöhungen, und dass zweitens gegen alle rechtsstaatlichen Bedenken ein Gesetz verabschiedet wird, das in das grundgesetzlich verbriefte Privateigentum so massiv eingreift wie noch nie in der bundesdeutschen Geschichte.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024