CDU/CSU-Innenpolitiker kritisieren Gesetzesentwurf zum Waffenrecht

Indirekter Generalverdacht gegenüber Schützen und Jägern indiskutabel

Bei den Legalwaffenbesitzern, ob Schützen, Jäger oder andere, ist im Moment die Aufregung über die geplante Änderung des Waffengesetzes groß - und der Ärger ist berechtigt. Deshalb habe er, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, Mitglied im Innenausschuss, Bundesinnenminister Seehofer in Absprache mit seinem für Waffenrecht zuständigen Kollegen Marc Henrichmann einen Brandbrief zukommen lassen, in dem er deutlich gemacht habe, dass er nicht bereit sei, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, wenn es hier keine substanziellen Änderungen im Sinne der Schützen und Jäger gebe.

Irmer in seinem Schreiben an den Innenminister: „Ich kann verstehen, dass wir alles daransetzen wollen, dass durch Waffen keine Verbrechen, welcher Art auch immer, begangen werden. Wir schütten hier allerdings das Kind mit dem Bade aus. Über 99 Prozent der Verbrechen, die mit Waffen begangen werden, stammen aus illegalen Quellen. Wir treffen mit den über die EU-Verordnung hinausgehenden Maßnahmen diejenigen Sportschützen, die sich in der Vergangenheit als besonders gesetzeskonform, verantwortungsbewusst und mit Sportsgeist ausgestattet verhalten haben. Dies gilt für die Nutzung der Waffen, ihre Unterbringung, den Transport und anderes mehr.“

In dem Schreiben schloss sich Irmer im Übrigen der Beurteilung der Argumentation des Deutschen Schützenbundes an, der kritisiert hat, dass die zuständigen Waffenbehörden künftig das Schießsportbedürfnis regelmäßig überprüfen müssen und dass damit die vorherige ausreichende Kann-Bestimmung beseitigt wird. Mit diesem Vorschlag aus dem Bundesinnenministerium werde die EU-Vorgabe übererfüllt. Deshalb habe die EU diesbezüglich auch keinen Umsetzungsbedarf in Deutschland gesehen. Im Gegenteil: Das bundesdeutsche Überprüfungssystem in der bisherigen Form sei für vorbildlich erklärt worden.

Überflüssig und bürokratisch die Empfehlung, dass künftig ein Antragsteller persönlich bei der Behörde vorstellig werden solle, damit durch persönliche Inaugenscheinnahme die Eignung festgestellt werden kann. Ebenfalls ein Akt des Misstrauens gegenüber aktiven Sportschützen, wenn diese künftig für jede im Besitz befindliche Waffe entweder einen monatlichen Schießnachweis führen müssen oder 18-mal innerhalb eines Jahres. Da Sportschützen aufgrund unterschiedlicher Disziplinen und der Ersatzwaffen durchaus zwischen fünf und zehn Waffen besitzen, müsste für jede dieser Waffen ein entsprechender Bedürfnisnachweis erbracht werden. Wie unsinnig das Ganze ist, kann man daran erkennen, dass über die Art des Nachweises nichts bestimmt ist. Ob man sich fünf Minuten, zehn Minuten, eine Stunde auf dem Schießstand befindet, ob man fünf Schuss, zehn Schuss oder 100 abgibt, all dies ist nicht geregelt.

„Darüber hinaus teile ich“, so Irmer abschließend, „auch die Kritik der Schützen daran, dass die Bescheinigung über die Schießnachweise in den ersten zehn Jahren vom Schießsportverband erteilt werden soll statt vom Schützenverein selbst. Eine Überforderung eines jeden Schießsportverbandes. Im Übrigen wissen die Schützenvereine, welche Schützenbrüder und -schwestern ernsthaft den Schießsport betreiben.“

Die Unionspolitiker im Innenausschuss sind sich in dieser Frage einig. Das Ministerium muss aus ihrer Sicht nacharbeiten.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024