Tödliche Verkehrsunfälle

Vollrausch sollte nicht strafmindernd,
sondern straferhöhend bewertet werden

Vor wenigen Wochen gab es zwei Urteile gegen junge Männer, die bei zwei unterschiedlichen Vorfällen durch Raserei im Vollrausch zwei junge Frauen tödlich verletzt haben. In einem Fall wird gerade gegen einen jungen Mann wegen fahrlässiger Tötung verhandelt, der schon einmal 2011 zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, weil er mit 0,8 Promille einen Unfall mit mehreren Verletzten verursacht hatte. Das Urteil steht diesbezüglich noch aus. In einem anderen Fall verurteilte das Gericht einen jungen Mann zu 5000 Euro Geldstrafe, weil er volltrunken war, als er eine junge Frau überfuhr und einfach liegenließ.

Die gefällten Urteile können von den betroffenen Angehörigen auch nicht ansatzweise verstanden werden, denn die Begründung im letztgenannten Beispiel, dass der junge Mann nach Paragraf 323 a des Strafgesetzbuches zwar wegen fahrlässigen Vollrausches verurteilt wurde (5000 Euro Strafe und ein Jahr Fahrverbot), doch, so das Gericht, sehe dieser Paragraf es vor, dass derjenige, der sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen Rausch versetzt, dann wegen Vollrausches verurteilt werden kann, wenn er im Rauschzustand eine rechtswidrige Tat begangen hat. Er kann wegen dieser Tat aber nicht (!) bestraft werden, da laut Aussage eines Sachverständigen der junge Mann wegen des Alkoholpegels schuldunfähig war.

Angehörige verzweifeln

So schlimm jeder einzelne Fall für die jeweils betroffene Familie ist, den Verlust des Kindes ertragen zu müssen, so sehr nagt auch am Gerechtigkeitsempfinden ein Schuldspruch, wenn junge Raser, meistens sind es junge Männer, durch ihre Aggressivität und ihren Alkoholpegel solche dramatischen Unfälle verschulden, die das Leben eines Menschen in Sekundenbruchteilen zerstören. Das Geschehen kann durch eine andere Strafe sicherlich nicht rückgängig gemacht werden, aber es wäre ein Beitrag zur Findung der inneren Ruhe und des Gerechtigkeitsempfindens, wenn Menschen, die im Vollrausch jemanden schwer verletzen oder töten, diesen Rausch nicht schuldmindernd angerechnet bekämen, sondern straferschwerend.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024