23.000 Quadratmeter im Biskirchener Gewerbegebiet Hollergewann verkauft

Bürgermeister Björn Hartmann (CDU) erfreut,
Leuner CDU-Fraktion stimmte einstimmig dem Verkauf zu

Bei der Vermarktung und Entwicklung des Gewerbegebietes Hollergewann in Leun-Biskirchen ist man einen großen Schritt weiter. In einer Sondersitzung des Stadtparlaments wurde dem Verkauf von zwei nebeneinanderliegenden Teilstücken des Gewerbegebietes zugestimmt. Die CDU-Fraktion sprach sich einstimmig dafür aus.

Insgesamt 23.000 Quadratmeter kann nun die BFT Werk GmbH erwerben. Das Unternehmen, das seinen Sitz in Aßlar hat, stellt Betonfertigteile her, ist aber auch in der Projektentwicklung und dem Schlüsselfertigbau tätig. Um sich weiter vergrößern zu können, möchte man nun in Biskirchen bauen. Eigentlich hätte die Stadt noch eine Straße zwischen beiden Grundstücken bauen müssen, was nun jedoch nicht mehr nötig ist.

Das Gewerbegebiet „Hollergewann“ ist ein attraktiver Standort für produzierendes Gewerbe. Die Flächen zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich direkt an der Auf- bzw. Abfahrt der B49 befinden. Die Verkehrsanbindung ist ideal, insbesondere wenn der vierspurige Ausbau der Bundesstraße abgeschlossen ist. Trotz dieses wichtigen Erfolges würde man sich über weitere Verkäufe der noch verbleibenden Grundstücke freuen.

Als erster Käufer erwarb die Firma Yilmaz Elektrotechnik in 2018 ein Grundstück, auf dem bereits jetzt schon ein Gebäude errichtet wird. Dort sollen letztlich gleich mehrere Gewerbebetriebe einziehen. Auch die jetzigen Verhandlungen brachte Bürgermeister Björn Hartmann (CDU) zu einem erfolgreichen Ende. „Ich bin sehr froh, dass der Beschluss getätigt ist“, betont Hartmann. Hervorzuheben ist, dass es sich um keine Umsiedlung innerhalb des Stadtgebietes, sondern um eine Neuansiedlung handelt. So sollen aktuell zehn neue Arbeitsplätze in Biskirchen entstehen. Gut für heimische Jugendliche ist, dass der Betrieb auch ausbilden möchte. Bürgermeister und CDU-Fraktion erhoffen sich für die Zukunft neben den Arbeitsplätzen sowohl Grundsteuer- als insbesondere auch Gewerbesteuereinnahmen.

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Kim-Robert Trapp
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