Vergabe von Bauaufträgen durch den Lahn-Dill-Kreis

Gegen geltendes Recht verstoßen
- Kostenmanagement missachtet
- Direktvergabe ohne Wettbewerb
- Millionen Steuergelder verschwendet

Das war einfach nur peinlich für SPD-Landrat Wolfgang Schuster und Schuldezernent Heinz Schreiber (Grüne). Das Amt für Revision, das weisungsungebunden ist, hat bei der Vorlage des Jahresabschlusses 2014, der im Herbst 2019 erst vorlag, gnadenlos Kritik geübt. Abgesehen davon, dass ein solcher Bericht spätestens zwei Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres vom Kreis vorgelegt werden müsste, das wäre Ende 2016 gewesen, haben die Revisoren den politisch Verantwortlichen im Kreis so viel Rechtsverstöße präsentiert, die vermutlich dazu ausreichen würden, einen privaten Unternehmer vor Gericht zu stellen.

Im Einzelnen wurde der Kreisverwaltung bescheinigt:

Es wurde wiederum (!) gegen geltendes Recht verstoßen,

- das Kostenmanagement einer Baumaßnahme missachtet,

- Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnungen zu den Bauarbeiten nach dem Ende der Baumaßnahmen vorgelegt,

- Direktvergabe ohne Wettbewerb,

- Fehlende Dokumentation von Vergabeverfahren

- Begleichung von Rechnungen, obwohl sie noch nicht prüfbar waren…

„Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“

Das ist die Quintessenz des Berichtes. Das klingt zurückhaltend neutral. Landläufig würde man sagen, der Kreis hat Millionen verschwendet. In dem Kontext ist daran zu erinnern, dass die CDU vor einigen Monaten genau dies schon einmal beanstandet und vorgerechnet hat, dass der Kreis im Schnitt der letzten Jahren jeweils einige Millionen dadurch verloren hat, zu viel ausgegeben hat, weil es im Nachhinein, nachdem Aufträge erteilt worden sind, es immer wieder zu massiven, auch nachträglichen Auftragserhöhungen gekommen ist. Auch dies ein Zeichen dafür, dass nicht ordentlich geplant wurde.

So etwas kann im Einzelfall einmal vorkommen. Aber wenn das einige Dutzend Mal pro Jahr – und das regelmäßig über viele Jahre hinweg – passiert, ist das Ganze kein Ausdruck von solider Planung.

„Einzelfall“

Schon vor zwei Jahren sind Vergabeverstöße öffentlich diskutiert worden. SPD-Landrat Schuster und Vizelandrat Schreiber (Grüne) hatten damals in der Presse erklärt, es habe sich um einen Einzelfall gehandelt. Damals hatten die Prüfer lediglich vier Schulen in Form von Stichproben untersucht, im Jahr 2013 sechs Schulen und 2014 acht Schulen. Allein die Formulierung „Einzelfall“ beweist den mangelnden Willen der Kreisregierung um Aufklärung. Man beschwichtigt, beschönigt und versucht das Ganze herunterzuspielen. Man muss kein Mathematik-Leistungskurs besucht haben, um festzustellen, dass es kein Einzelfall war, sondern eher die Spitze des Eisberges. Ruf nach Konsequenzen: Fehlanzeige.

Der Landrat sei daran erinnert, dass es sich bei den Ausgaben um hart erarbeitetes Geld in Form von Steuern der Bürger handelt. Diese Zahlen, die von den Städten und Gemeinden erhoben werden, und diese wiederum müssen entsprechende Umlagen in Form der Schulumlage zum Beispiel an den Kreis abführen. Auch die Städte und Gemeinden haben ein Anrecht darauf, dass mit den von ihnen gezahlten Schulumlagegeldern sorgfältiger umgegangen wird als bisher.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024