Landesrechnungshof stellt fest:

Gesetzliche Frist nicht eingehalten

Die letzten Wochen waren für den Lahn-Dill-Kreis nicht sonderlich erfreulich. Erst haben die Revisoren des Kreises massive Rechtsverstöße festgestellt und jetzt stellte der Landesrechnungshof fest, dass die fünf Jahresabschlüsse der Kreisverwaltung aus den Jahren 2013 bis 2017 nicht fristgerecht aufgestellt wurden, nicht fristgerecht geprüft werden konnten und auch nicht fristgerecht vom Kreistag beschlossen werden konnten, so der Landesrechnungshof, der in Form einer vergleichenden Prüfung sieben Landkreise geprüft hat. Der Lahn-Dill-Kreis schnitt dabei am schlechtesten ab. Die Jahresabschlüsse müssen in der Regel spätestens zwei Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres vorliegen und vom Kreistag beschlossen werden.

Tabellenletzter

Im Quervergleich mit den anderen Landkreisen hat der Lahn-Dill-Kreis den schlechtesten Wert bei der Fertigstellung der Prüfberichte erzielt. Dabei erhielt der Kreis viermal das Kriterium „fällig, jedoch nicht erfüllt“ und dreimal das Kriterium „nicht fristgerecht erfüllt“. Es heißt weiter beim Landesrechnungshof: „Es war ein wesentlicher Erstellungs- und Prüfungsrückstand festzustellen.“ Es ist schon erstaunlich, mit welcher Chuzpe der Kämmerer rechtliche Auflagen ignoriert, an denen sich andere ebenfalls zu orientieren haben und in der Regel gesetzeskonform erledigen. Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024