Koalitionsvertrag wird umgesetzt
DNA-Tests werden ausgeweitet
Als im Jahre 2016 in Freiburg eine Studentin vergewaltigt und ermordet worden war, konnte die Polizei 6 Wochen später einen Fahndungserfolg verzeichnen: Der Täter, Hussein Khavari, war Ende 2015 als Flüchtling aus Afghanistan über Griechenland nach Deutschland eingewandert. Er hatte bei seinem Asylantrag behauptet, minderjährig zu sein. Im Strafprozess räumte er jedoch ein, bei der Einreise nach Deutschland schon volljährig gewesen zu sein, und legte ein Geständnis ab.
Der Polizeipräsident von Freiburg hatte im Anschluss an die Ermittlungen mehr Befugnisse der Ermittlungsbehörden bei DNA-Tests gefordert. Auf diese Weise, so die Ermittler, wäre die Arbeit der Behörden deutlich erleichtert und beschleunigt worden.
Diese Ausweitung von DNA-Tests, auch bei der Einreise von Asylbewerbern, unterstütze er, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, Mitglied des Innenausschusses des Bundestages. Er begrüße daher ausdrücklich den jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium, wonach künftig nicht nur ein DNA-Test möglich sein soll, um das Geschlecht zu erfassen oder ein Abgleich der Spuren mit der polizeilichen Datenbank vorzunehmen, sondern jetzt auch Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie das Alter bestimmt werden können sollen. Mit diesem Gesetzentwurf, so Irmer, werde ein wichtiger Beitrag zur schnelleren Ermittlung von Tätern einerseits geleistet, auf der anderen Seite verhindere er aber auch, dass Unschuldige ins Visier der Fahnder gerieten. Auch die Deutschen Polizeigewerkschaft und ihr Bundesvorsitzender Rainer Wendt unterstützen den Entwurf.
Biogeografische Herkunft ermöglichen
DNA-Speicherfristen verlängern
Aus seiner Sicht, so Irmer, sei es bedauerlich, dass die Auswertung der biogeografischen Herkunft nach wie vor verboten bleiben solle. Mit dieser Auswertung könne man sofort feststellen, ob es sich um einen Europäer, Südländer, Asiaten oder Afrikaner handele. Auch dies erleichtere die Arbeit der Polizei und schütze Unschuldige vor Überprüfungen. Der Hinweis auf mögliche rassistische Stimmungsmache gehe völlig fehl, denn es gehe nicht um Diffamierung, sondern um eine gezieltere Suche und Identifizierung des Täters, völlig unerheblich, aus welchem Kulturkreis er stamme. Entscheidend sei, dass man seiner habhaft werde. Hier sei, so Irmer, aus seiner Sicht noch Nachbesserungsbedarf gegeben.
Darüber hinaus unterstütze er ausdrücklich die aktuelle Forderung des hessischen Innenministers Peter Beuth (CDU), der gefordert hat, dass die DNA-Daten nicht nur zehn Jahre, sondern 25 Jahre gespeichert werden sollten. Wie wichtig diese Speicherfrist sei, könne man am Fall des Mörders von Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke erkennen, der vor knapp zehn Jahren letztmalig in Erscheinung getreten war und dessen DNA-Spuren in wenigen Monaten hätten gelöscht werden sollen. Die Chancen seiner habhaft zu werden, wären durch das Löschen der DNA-Daten dann gegen null gegangen. Es spreche aus seiner Sicht überhaupt nichts dagegen, solche Daten langfristig aufzubewahren. Es gehe darum, auch nach Jahren noch die Chance zu haben, Verbrechen zumindest aufzuklären. So könnten jedenfalls Anschlusstaten vermieden werden.
DNA-Tests für Flüchtlinge
Unabhängig vom Gesetzesentwurf, so Irmer, sollten grundsätzlich bei allen Asylbewerbern ab 14 Jahren in Deutschland DNA-Proben genommen werden. Fingerabdrücke würden bereits jetzt genommen. Aber die prinzipielle Speicherung von DNA-Daten würde dazu führen, dass grundsätzlich jede Straftat, die von migrantischer Seite begangen würde, und bei der es DNA-Spuren gebe, aufgeklärt werden könne. Dies sei für Opfer und Sicherheitsbehörden ein großer Gewinn.