Das nennt man gelungene Integration

Islamische Gemeinde München rechtfertigt
Gewalt gegen Frauen

Im Koran Sure 4, Vers 34 steht zu lesen: „Und jene (Frauen), deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: Ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede.“ Dieses Zitat ist auf der Internetseite des Islamischen Zentrums München zu lesen. Weiter heißt es auch, dass eine muslimische Frau keinen Götzendiener, also einen Angehörigen einer anderen Religion, heiraten dürfe.

Nachdem die Veröffentlichung bekannt wurde, war der Aufschrei unter den demokratischen Parteivertretern groß: So erklärte die integrationspolitische Sprecherin der CSU-Stadtratsfraktion München, Eveline Menges, dass menschenverachtende und gewaltverherrlichende Inhalte nicht toleriert werden dürften. Ähnliches war aus der Münchner SPD zu hören. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen wertet den Aufruf zur Gewalt gegen Frauen als „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.“

Jemanden, der die islamistische Szene schon lange beobachtet, verwundert die parteiübergreifende Empörung. Denn nichts davon ist neu. Nichts davon ist überraschend. Wer den Koran liest, kennt all diese und unendliche viele weitere Suren dieser Art.

Verfassungsschutz beobachtet

So erwähnt der bayerische Verfassungsschutz die Muslimische Gemeinschaft im Verfassungsschutzbericht 2018. Bei der Deutschen Muslimischen Gemeinschaft handele es sich um die alte „Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V.“, die „wichtigste und zentrale Organisation von Anhängern der Muslim-Bruderschaft (MB) in Deutschland“. Die Bestrebungen der Organisation würden sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten.

Koran und Grundgesetz nicht vereinbar

„Aus meiner Sicht zeigen solche Aussagen im Koran – und derer gibt es viele“, so der heimische CDU-Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, „dass Koran und Grundgesetz grundsätzlich nicht kompatibel sind. Während das Grundgesetz die Freiheit des Glaubens propagiert, die Unverletzlichkeit der Person, die Würde des Menschen, Rechtsstaatlichkeit und unabhängige Justiz, gibt es all dies im Koran nicht. Und genau deshalb ist der Koran nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“.

Aufklärung im Islam fehlt

Der Koran ist für die muslimische Welt das von Allah diktierte Wort: Wer einen Koran-Vers kritisiert, kritisiert Allah. Für Muslime steht diese Kritik für Gotteslästerung. Es gibt im Koran rund 200 Stellen und Suren, die zum Kampf gegen die Ungläubigen und zur Vernichtung aufrufen. Immer wieder mangelt es an öffentlicher Distanzierung der großen Muslimverbände von diesen mit unseren Werten unvereinbaren Schriften.

In den 57 islamischen Staaten, die es weltweit gibt, sind Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit der Justiz sowie Gleichheit von Frau und Mann ziemlich unbekannt. Christenverfolgungen und Verfolgung anderer religiöser Minderheiten sind leider an der Tagesordnung. Das öffentlich zu benennen, ist zwar im Sinne von Gutmenschen politisch nicht korrekt. Es entspricht aber den Tatsachen.

Solange also Muslime nicht in der Lage sind, öffentlich zu erklären, auch durch ihre Rechtsgelehrten und die Interpretatoren, dass diese kriegerischen Verse nur zu verstehen sind unter dem historischen Kontext ihrer Entstehung, aber heute keine (!) Gültigkeit mehr haben, solange muss und darf daran gezweifelt werden, dass der Islam in seiner Grundsubstanz friedfertig ist. Erst wenn diese kriegerischen Passagen zur Bedeutungslosigkeit erklärt werden oder besser noch in einer Neufassung des Korans komplett gestrichen sind, kann man über eine Vereinbarkeit von Koran und Grundgesetz sprechen.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe3/2024