Erfreulich: Innenministerium hat Anregung übernommen

Abfragen in den Einwohnermeldedateien wie bisher möglich

Bei einem Gespräch des CDU-Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Irmer mit Polizeibeamten hatten diese darauf aufmerksam gemacht, dass es seit Februar 2017 neue Regelungen bezüglich der Abfragen in den Einwohnermeldedateien gebe. Danach seien zum Beispiel Abfragen innerhalb einer Gemeinde allein mit dem Familiennamen nicht mehr möglich. Es bedürfe mindestens eines weiteren Suchkriteriums, was man oft nicht habe, so dass die Recherche nach Familienangehörigen erschwert und die polizeiliche Ermittlungsarbeit nicht erleichtert werde. Dies hatte Irmer zum Anlass genommen, Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) mit der Bitte anzuschreiben, die aus seiner Sicht berechtigten Einwände der Polizei einer Überprüfung zu unterziehen.

Der Minister teilte jetzt mit, dass man sich in Bundesländer übergreifendenden Arbeitsgruppen darauf verständigt habe, die Suchkriterien dahingehend einzuschränken, dass neben der Angabe des Familiennamens mindestens ein weiteres Merkmal herangezogen werden müsse, um eine möglichst eindeutige Identifikation der gesuchten Person zu ermöglichen. Diese Änderungen seien jedoch mit der Maßgabe vorgenommen worden, dass eventueller hesseninterner Änderungsbedarf nach fachlicher bzw. fachtechnischer Bewertung Berücksichtigung finden könne.

Der Minister wörtlich: „Die an Sie herangetragene Kritik wurde daher zum Anlass genommen, die Regelung erneut zu überprüfen. Im Ergebnis wurde nunmehr in Hessen der Meldedatenabruf für den Bereich der Polizeibehörden auch mit dem Familiennamen als einzigem Ausweisdatum wieder ermöglicht.“ Eine erfreuliche Mitteilung, so Irmer abschließend, denn es gelte, die ohnehin nicht einfache Arbeit der Polizei in jeder Hinsicht zu unterstützen. Es sei aus seiner Sicht sehr positiv zu würdigen, dass das Innenministerium sachlich berechtigte Kritik so konstruktiv aufgenommen habe.

Aktuelle Ausgabe3/2024