Landesregierung bestätigt CDU-Kreistagsfraktion

Videoüberwachung an Schulen möglich – hessenweit positive Erfahrungen

In den letzten Wochen und Monaten gab es im Kreistag und den Fachausschüssen heftige Diskussionen über Anträge der CDU-Kreistagsfraktion, an heimischen Schulen eine Videoüberwachungsanlage installieren zu lassen, die nach Verlassen des Schulgeländes durch Schüler oder Turnhallennutzer scharf geschaltet ist und automatisch ausgeschaltet wird, wenn der Schulbetrieb beginnt und darüber hinaus lediglich das Schulgebäude erfasst, also nicht die umliegenden Straßen oder Bürgersteige.

Anlass für die CDU-Initiativen waren rund drei Dutzend Einbrüche bzw. Einbruchsversuche in den heimischen Schulen in den letzten Monaten, wobei die Union immer deutlich gemacht hat, dass Videoüberwachung alleine natürlich nicht das Allheilmittel ist, aber ein ganz wichtiges Mittel im Sinne der Prävention und der Täteridentifizierung.

Kreistagsmehrheit dagegen

Die Anträge der CDU fanden keine Berücksichtigung. Man einigte sich schließlich darauf, verschiedene Maßnahmen zu prüfen, was auf Zustimmung der CDU stieß, weil in diesem Kompromissvorschlag auch die Möglichkeit der Videoüberwachung inbegriffen ist, wobei es natürlich deutliche Unterschiede in der Bewertung gibt. Besonders Grüne und FDP hatten die Anträge der CDU abgelehnt mit der Begründung, dass dies ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre sei und auf den Datenschutz verwiesen. Dies dient dem Schutz des Täters, aber nicht dem Schutz der Gebäude und belastet damit den Steuerzahler.

Schuldezernent Schreiber (Grüne) und andere Redner der Kreiskoalition aus SPD, FWG, Grünen und FDP wiesen darauf hin, man müsse das anders bezogen sehen und der Datenschutz verbiete das.

Die Fakten sehen anders aus

In Form einer parlamentarischen Anfrage wollte der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion in seiner Eigenschaft als Landtagsabgeordneter von der Landesregierung wissen, inwieweit es rechtlich möglich ist, Schulgebäude unter den genannten Bedingungen videotechnisch zu überwachen. Kultusminister Professor Lorz teilte wörtlich mit: „Danach kann die Videoüberwachung eines Schulgebäudes insbesondere dann zulässig sein, wenn sie dem Schutz des Objekts vor Schäden dient und auf Zeiten außerhalb des Unterrichtsbetriebes beschränkt ist.“ Genau dies war Ansatz der CDU-Kreistagsfraktion, nämlich eine Überwachung außerhalb des Unterrichts.

Die Behauptung der Kreistagsmehrheit, man dürfe nur „anlassbezogen“ eine Videoüberwachung durchführen, ist falsch, denn, so die Antwort der Landesregierung, „sowohl im Hessischen Datenschutzgesetz als auch im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird der Begriff anlassbezogen“ nicht verwendet.“ Eine Videoüberwachung sei, so der Minister, nach Paragraf 14 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) „zum Schutz besonders gefährdeter öffentlicher Einrichtungen“ möglich.

Positive Wirkung von Videoanlagen

Die Frage, ob die Landesregierung die Auffassung des Fragestellers teile, dass Videoanlagen alleine durch ihr Vorhandensein einen präventiven Charakter haben und darüber hinaus zur Aufklärung von Straftaten beitragen können, beantwortete die Landesregierung unmissverständlich mit „Ja, die Landesregierung teilt diese Auffassung“.

Positive Erfahrungen in anderen Landkreisen

Im Rahmen der Anfrage wollte Irmer wissen, wie in anderen Landkreisen in Hessen mit der Möglichkeit der Videoüberwachung an Schulen umgegangen wird. Nachstehend ein Auszug aus den Antworten:

Stadt Frankfurt

„Durch die Anbringung von Videokameras im Außenbereich der Schulgebäude konnte ein deutlicher Rückgang von Vandalismus und Schadenshäufigkeiten festgestellt werden.“

Stadt Gießen

„Die ersten Erfahrungen sind positiv.“

Stadt Kassel

„Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Anlagen ihren Zweck erfüllen. Die Kosten für den Schulträger in der Folge von Vandalismus wurden reduziert. Ein weiterer Pluspunkt liegt in dem deutlichen Rückgang von Verunreinigung (Scherben und Müll) auf den Grundstücken.“

Stadt Wiesbaden

„Seit der Installation der Videoanlagen sind die Schadensereignisse deutlich zurückgegangen.“

Kreis Bergstraße

„Die Einführung der Videoüberwachung hat sich bewährt.“

Landkreis Gießen

„Die Erfahrung hat gezeigt, dass Schäden durch Vandalismus am Schulgebäude seit der Videoüberwachung zurückgegangen sind.“

Landkreis Groß-Gerau

„An den betreffenden Liegenschaften gingen Vandalismus und Einbrüche zurück.“

Landkreis Hersfeld-Rotenburg

„Die Einführung der Videoüberwachung hat präventive Wirkung. Die Zahl der Schäden ging zurück.“

Landkreis Limburg-Weilburg

„Die Erfahrungen zeigen, dass durch das Vorhandensein der Videoanlagen deutlich weniger Schäden auftreten.“

Odenwaldkreis

„Die Überwachung hat zu einem deutlichen Rückgang von Vandalismus und Einbruchsdelikten geführt und somit ihren Zweck voll erfüllt.“

Schwalm-Eder-Kreis

„Seit Inbetriebnahme der Anlage gingen die Vandalismusschäden im überwachten Bereich stark zurück; aber: dafür Schäden in den nicht überwachten Bereichen.“

Werra-Meißner-Kreis

„Nach der Einführung der Videoüberwachung konnte festgestellt werden, dass die Anzahl der Einbrüche und Schäden durch Vandalismus zurückgegangen ist.“

Soweit ein Auszug aus der Antwort der Landesregierung auf die parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Irmer, die deutlich macht, welchen Stellenwert sinnvoll installierte Videoanlagen für die allgemeine Sicherheit haben. Es ist aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion grob fahrlässig, auf diese Technik nicht zu setzen. Die Kreistagsmehrheit wäre gut beraten, die ideologischen Vorbehalte im Interesse der Sache endlich fallenzulassen.

Aktuelle Ausgabe3/2024