Handy-Auslese möglich – Sieg für CDU

Ohrfeige für den Datenschutz

CDU-Kreisvorsitzender Hans-Jürgen Irmer hatte in seiner Eigenschaft als Landtagsabgeordneter und Bundestagskandidat im Januar dieses Jahres öffentlich gefordert, dass das Bundesamt für Migration die Möglichkeit haben müsse, bei Asylbewerbern, deren Identität und Nationalität ungeklärt sei oder sich der Identitätsfeststellung widersetzten, die Handydaten auszuwerten, denn die Wahrscheinlichkeit sei doch sehr hoch, dass entscheidende Verbindungsdaten zur eigentlichen Heimat gespeichert seien.

Dies hatte bei den Datenschützern für Furore gesorgt. Die Sprecherin des Hessischen Datenschutzbeauftragten, Ulrike Müller, bezeichnete Irmers Vorschlag in der „Wetzlarer Neuen Zeitung“ vom 23.1.2017 „als höchst problematisch“, denn es handele sich um „einen schwerwiegenden Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis“. Außerdem wäre der Eingriff unverhältnismäßig.

Unterstützung vom Bundesinnenminister

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte auf ein entsprechendes Schreiben von Irmer durch seinen Staatssekretär Dr. Ole Schröder mit Datum vom 3.3.2017 mitgeteilt, dass er, so Dr. Schröder, die Auffassung teile, wonach die Auswertung von Datenträgern wie Mobiltelefonen, Tablets und Laptops wichtige Erkenntnisse für die Identitätsprüfung liefern können. Daher habe der Bundesinnenminister am 22.2.2017 einen entsprechenden Gesetzentwurf in das Kabinett eingebracht. Mittlerweile hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Feststellung der Identität von Asylbewerbern auch Daten auf deren Mobiltelefonen auswerten kann.

Aktuelle Ausgabe3/2024