„Doppelmoral“

In den vergangenen Tagen und Wochen haben Sie viele Beiträge zum Thema Wassergebühren und -erhöhung lesen können. Auch in unserem Beitrag im letzten Wetzlar Kurier war die Erhöhung der Wassergebühren Thema. Was wir vorigen Monat noch nicht so sehr thematisiert haben, wollen wir dafür jetzt ansprechen: die Doppelmoral, die Herr Kortlüke (Grüne) in dieser Angelegenheit an den Tag legt.

Herr Kortlüke ist als Stadtrat unserer Stadt für die Wasserversorgung zuständig und sitzt deshalb der Betriebskommission des Eigenbetriebs vor. Er ist also dafür verantwortlich, dass wir als Bürgerinnen und Bürger zu einer vernünftigen Gebühr Wasser beziehen können, dass die Wasserversorgung und alles, was damit zusammenhängt, sichergestellt ist.

Im § 8 Betriebskommission Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung heißt es: „Die Betriebskommission besteht aus höchstens 12 Mitgliedern. Sie dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Aufsichtsrat der enwag sein; [...]“.

Jetzt raten Sie mal, wer Vorsitzender des Aufsichtsrates der enwag ist! Richtig. Stadtrat Norbert Kortlüke. Als Vorsitzender des Aufsichtsrates hat er ein anderes Interesse zu verfolgen, nämlich, dass die enwag beim Verkauf ihres Trinkwassers an die Stadt einen guten Preis erzielt, der nicht nur die Kosten bei der enwag deckt, sondern auch noch einen Gewinn in die Kassen spült.

Durch die Besetzung beider Posten mit derselben Person verstößt der Magistrat mindestens gegen die Betriebssatzung des Eigenbetriebes. Ob ein Widerstreit der Interessen dabei vorliegt ist bislang nicht geklärt. Als Vorsitzender des Magistrates wurde OB Wagner auf diesen Sachverhalt angesprochen und gefragt, wie er die Situation einschätze. OB Wagner sagte sinngemäß, er halte die Situation für unproblematisch, es läge kein Widerstreit der Interessen vor und überhaupt überlege er den Passus § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes herausnehmen zu lassen, da er überholt sei.

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M.H.
Aktuelle Ausgabe4/2024