Landtagsabgeordneter Hans-Jürgen Irmer zu Besuch bei der Bundespolizei am Standort Gießen

Rund vier Stunden nahm sich CDU-Landtagsabgeordneter Hans-Jürgen Irmer Zeit, um sich von Vertretern der Bundespolizeiinspektion Kassel am Standort des Reviers Gießen über die Arbeit der Bundespolizei informieren zu lassen. In dem Gespräch mit engagierten Bundespolizisten wurde einerseits Lob geäußert, andererseits gab es auch Anregungen und Wünsche.

Zwar habe man insgesamt 230 Planstellen, so Inspektionsleiterin Sonja Koch-Schulte, Dienstgruppenleiter Rafael Gorzel und der stellvertretende Leiter des Ermittlungsdienstes, Dirk Geißler. Faktisch verfügbar seien aber lediglich 185, da sie durch Abordnungen, Krankheit, Teildienstfähigkeit und anderes mehr nicht alle zur Verfügung stünden. Irmer sagte zu, Bundesinnenminister de Maizière anzuschreiben und ihn zu bitten, dass bei der geplanten Neueinstellung von Bundespolizisten auch die Bundespolizeiinspektion Kassel an den verschiedenen Standorten inklusive Gießen stärker als bisher berücksichtigt werde. Da Gießen auch der Sitz der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) sei und viele Asylbewerber zur An- bzw. Weiterreise die Bahn nutzen, falle naturgemäß ein zusätzlicher Arbeitsaufwand an. Man habe es vermehrt mit Straßenkriminalität, Taschendiebstählen, Drogendelikten, körperlichen Auseinandersetzungen und Beleidigungen zu tun. Da nicht nur das Bahnhofsgelände selbst, sondern auch der Vorplatz mit den Bushaltstellen betroffen ist und dort die Landespolizei originär zuständig ist, wurde mit dem Polizeipräsidium Mittelhessen eine Kooperation mit dem Namen „Sicheres Gießen“ (SiGi) geschlossen. Damit kann die Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich der Landespolizei Maßnahmen nach dem HSOG treffen. Ein weiterer Bestandteil von „SiGi“ sind die gemeinsamen Fahndungstage, die in der Regel monatlich mit gutem Erfolg durchgeführt werden.

Irmer stellte fest, dass Abschiebungen länderspezifisch leider sehr unterschiedlich gehandhabt werden. In vielen rot-grün regierten Bundesländern werde deutlich zu wenig abgeschoben. Darüber hinaus benötige man nach seiner Auffassung eine Auslieferungshaftanstalt, um Probanden schnell und ohne großen Aufwand zurückschicken zu können.

Als äußerst hilfreich bei der Überwachung und Ermittlungstätigkeit bezeichneten die Verantwortlichen der Bundespolizeiinspektion die Videoüberwachung, deren Qualität so gut sei, dass man alleine im letzten Jahre 61 Straftäter habe ermitteln können. In weiteren 57 Fällen konnten ebenfalls verwertbare Fahndungsbilder erstellt werden, zu denen die Fahndungen noch laufen. Um die Aufgaben noch effektiver und erfolgreicher bewältigen zu können, wäre hier allerdings ein Mehr an technischer Ausstattung und Personal wünschenswert. Denn ohne Videoüberwachung des öffentlichen Raumes wäre die Zahl der Straftaten noch deutlich höher als derzeit.

Im weiteren Verlauf des Gespräches schilderten die Verantwortlichen der Bundespolizeiinspektion auch Fälle aus dem polizeilichen Alltag, die oftmals bei den eingesetzten Mitarbeitern frustrierend wirkten. So wurde in einem konkreten Fall ein Straftäter viermal in vier Stunden auf frischer Tat beim Diebstahl betroffen. Ein Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr wurde nicht befürwortet. Ein beschleunigtes Verfahren wurde ebenfalls abgelehnt. Der Täter musste auf „freien Fuß“ entlassen werden. Hier wäre es laut Irmer wünschenswert, wenn die Justiz häufiger den vorhandenen Strafrahmen konsequent ausschöpfen würde. In anderen Fällen wurden beantragte Haftbefehle mit dem Haftgrund „Fluchtgefahr“ nicht bewilligt, da die HEAE als „fester Wohnsitz“ gewertet wurde. Hier sollte länderübergreifend entschieden werden, ob die Erstaufnahmeeinrichtungen tatsächlich als „feste Wohnsitze“ anzusehen sind.

Genauso fragwürdig sei aus seiner Sicht, so Irmer, auch die Praxis, sogenannte Hausausweise für Asylbewerber auszustellen, die ausschließlich auf persönliche Angaben beruhten, die niemand überprüfen könne. Bei Überprüfungen sei immer wieder festzustellen, dass Identitäten gefälscht seien, falsche Angaben aber häufig folgenlos blieben. Wenn sie dazu führten, einen Asylantrag abschlägig zu bescheiden und derjenige zur Abschiebung bereitstehe, da werde schnell ein sogenannter Asylfolgeantrag gestellt und das ganze Prozedere fange wieder von vorne an. Daher, so Irmer, sei eine klare Forderung für die Zukunft, das Instrument des Asylfolgeantrages ersatzlos zu streichen.

Für die tägliche Praxis bei der Bearbeitung von ausländerrechtlichen Belangen (z.B. Abschiebungen) erscheint es laut Irmer sinnvoll, die unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bundespolizei (zuständig bei illegaler Einreise), Landespolizei (zuständig bei illegalem Aufenthalt) und Ausländerbehörden zu bündeln. Dies könnte zum Beispiel bei der Bundespolizei sein.

Auch könne er ebenso gut den Wunsch nach einer Zusatzausstattung nachvollziehen, so wie sie die hessische Polizei habe, im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus. Auch diesbezüglich werde er den Bundesinnenminister mit der Bitte um Prüfung der konkreten Vorschläge anschreiben.

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Aktuelle Ausgabe07.03.