4,2 Prozent mehr Gehalt in zwei Stufen

Hessenweites Jobticket einmalig in Deutschland

Nachdem es in den letzten beiden Jahren berechtigte Kritik an der Gehaltsentwicklung im Öffentlichen Dienst gab, konnte jetzt Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) in Absprache mit den Gewerkschaften und mit Unterstützung der Landtagsfraktionen von CDU und Grünen das Ergebnis der Tarifverhandlungen für 2017 verkünden. Ein Ergebnis, das im Vorfeld viele nicht für möglich gehalten haben, aber auch Ausdruck der Verantwortung des Landes als Dienstherr gegenüber den Angestellten, Beamten und Versorgungsempfängern ist.

Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick:
Lohnplus von 2,0 Prozent für Tarifbeschäftigte seit 1. März 2017, mindestens aber 75 Euro Sozialkomponente. Für Landesbeamte gilt der Lohnzuwachs ab dem 1.7.2017.
Lohnplus von 2,2 Prozent ab 1.2.2018 für Tarifbeschäftigte und Landesbeamte.
Jeweils 35 Euro mehr für Azubis und Anwärter ab 1.3.2017 und ab 1.2.2018.
Zusätzlicher Urlaubstag für Azubis und Anwärter rückwirkend ab 1.1.2017.
Zusätzliche Endstufe 6 in der Entgeltgruppe 9 – 15.
Fachkräftezulage von bis zu 1000 Euro.
Faktische 40-Stunden-Woche bei Erhaltung des Lebensarbeitszeitkontos (LAK).
Hessenweites Jobticket für den ÖPNV.

Jobticket einmalig in Deutschland
Neben dem Lohnzuwachs von insgesamt 4,2 Prozent ist das kostenlose Jobticket, das hessenweit gilt, die eigentliche „Revolution“. Das Jobticket gilt für die Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes zu jeder Tages- und Nachtzeit für ganz Hessen für den Nah- und Regionalverkehr, also für Busse, Straßenbahnen sowie Regionalbahnen. Es reicht die Vorlage des Dienstausweises. Profitieren können davon im Übrigen auch die Familienangehörigen, denn für sie gelten die Mitnahmeregelungen der Verkehrsverbünde nach 19 Uhr und am Wochenende. Je nachdem, welche Entfernung man bisher mit dem ÖPNV zurückgelegt hat, betragen die Ersparnisse einer Jahreskarte 400, 500, 1000 Euro oder auch mehr. So hat beispielsweise ein Bediensteter für eine Jahreskarte von Frankfurt nach Wiesbaden in der Vergangenheit jährlich 1760 Euro zahlen müssen. Dies entfällt nun. Bei einem Beamten in der Besoldungsgruppe A 8 bedeutet dies beispielsweise fast 5 Prozent vom Jahresbrutto.

Unabhängig davon sorgt die Freifahrtberechtigung für weniger Emissionen, weniger Verkehr und zeigt, dass Ökologie und Ökonomie in Einklang gebracht werden können.

Vollverschleierungsverbot
Über den Tarifvertrag hinaus ist auch ein Verbot der Vollverschleierung während der Dienstzeit vereinbart worden. Ob im direkten Kontakt mit den Bürgern oder den Kollegen, eine offene Kommunikation ist vollverschleiert nicht möglich. Für hessische Dienstzimmer sei dies aber unabdingbar, so Innenminister Peter Beuth. Der heimische Landtagsabgeordnete Irmer geht noch weiter: Seiner Meinung nach müsste diese Regelung nicht nur bei Vollverschleierung, sondern auch bereits bei Tragen eines Kopftuchs greifen. Das Kopftuch sei ein politisches Symbol, das eine bestimmte Grundhaltung zum Ausdruck bringe. Im Interesse der Neutralität des Staates sei es deshalb geboten, grundsätzlich auf das Tragen eines Kopftuches zu verzichten.

Tarifgemeinschaft deutscher Länder?
In der Vergangenheit, so fügte der Abgeordnete hinzu, habe es an Hessen häufig Kritik gegeben, weil man aus der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder ausgeschert sei. Diese Kritik sei aus seiner Sicht nie berechtigt gewesen, denn auch in Hessen habe man in den letzten Jahren Abschlüsse gefunden, die sich in aller Regel an Ergebnisse in anderen Bundesländern anlehnten. Die Flexibilität des Ausstieges werde aber gerade heute mehr als sichtbar, denn das Jobticket beispielsweise sei das beste Beispiel dafür, wie sinnvoll es sein könne, Vereinbarungen im Sinne aller Beschäftigten außerhalb der Tarifgemeinschaft zu treffen. Daher sei das Gesamtergebnis mehr als zu begrüßen.

Aktuelle Ausgabe4/2024