Das „Demokratieförderungsgesetz“ führt zur
Gesinnungsdiktatur und Aushebelung der Meinungsfreiheit

Widerspruch zu Artikel 5 Grundgesetz: „Eine Zensur findet nicht statt“

Starker Tobak, werden Sie, liebe Leserinnen und Leser, möglicherweise anhand der Überschriften sagen. Ja, das ist es auch: starker Tobak, denn das, was die SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) unter Federführung des Grünen-Ministeriums aktuell unter dem Begriff Demokratiefördergesetz (DFG) vorlegen, legt die Axt an die Meinungsfreiheit in diesem Staat.

Dass Feinde der Demokratie in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekämpft werden müssen, die auf die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzielen, und zwar durch konkretes Handeln, ist völlig unstreitig. Egal, ob sie von Rechtsaußen, Linksaußen oder aus dem islamistischen Bereich kommen. Die Bundesregierung fokussiert sich ausschließlich auf den Rechtsextremismus, wobei man sehr bewusst und semantisch die „Neue Rechte“ hinzunimmt. Die Demonstrationen, die kürzlich stattfanden, fanden in der Regel als Demonstration zum Kampf gegen rechts statt. Also eine bewusste Vermischung der Trennlinien. Das ist gezielt so beabsichtigt. Damit wird schon vorab ein Stück Meinungsfreiheit eingeschränkt.

Das Bundeskabinett hat Ende 2022 das DFG verabschiedet. Es gab im März 2023 eine erste Lesung im Deutschen Bundestag, und jetzt gibt es neue Bestrebungen, das endlich in die Tat umzusetzen.

Erinnerungen an eine Diktatur kommen auf

Im Februar dieses Jahres präsentierte Innenministerin Faeser mit Inlandsgeheimdienstchef Haldenwang und dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes ein „Maßnahmepaket“ mit dreizehn Punkten, das dem Kampf gegen Rechtsextremismus gewidmet ist. Kurz zuvor hatte Paus das DFG im Rahmen der Vorstellung einer sogenannten Studie erneut beworben.

Rechtsstaat wird ausgehebelt

Das Unfassbare an diesen Absichten ist, dass Menschen, die gegen kein (!) Gesetz verstoßen, dennoch belangt werden können. Es geht um Haltung. Es geht um ein nicht näher definiertes „Staatswohl“. Wenn das gefährdet ist, ohne dass es definiert ist, kann der Verfassungsschutz Einblick in Bankdaten von Bürgern nehmen und Druck auf Kreditinstitute ausüben, können so Konten gekündigt werden. Nach Auffassung von Haldenwang können so selbst legale Äußerungen schon ein wie auch immer geartetes „Staatswohl“ gefährden. Wie gesagt, was Staatswohl ist, wird an keiner einzigen Stelle einklagbar definiert. Für Faeser beispielsweise ist das Staatswohl dann gefährdet, wenn es Menschen gibt, die den Staat verhöhnen. Darf man also, wie in der früheren DDR oder in der Nazidiktatur, keine Witze mehr machen, auf Faschingswagen keine Charakter-Karikaturen mehr zeigen? Aber es geht noch weiter. Wer an bestimmte Organisationen spendet, dem möchte die Innenministerin „das Konto stilllegen“. Wohlgemerkt, alles unterhalb der Strafbarkeitsschwelle.

Verfassungswidrig

Was in Diktaturen gang und gäbe ist, dass Bedienstete in Behörden willkürlich entfernt werden können, soll es künftig auch in Deutschland geben. Es gilt die Schuldvermutung. Beamte können schon auf Verdacht ihre Posten verlieren und nicht erst, wie Faeser verkündete (so schrieb es Alexander Wendt in „Tichys Einblick“ 4/24) „nach langwierigen Disziplinarverfahren“. Geht es nach den Initiatoren, u.a. Haldenwang, dürfen sich auch „entsprechende Sprach- und Denkmuster“ nicht „einnisten“. Denkmuster, so schrieb Roland Tichy, wird jetzt also unser Denken überwacht? Allein wer das Wort Remigration benutzt, ist schon verdächtig, rechtsextrem zu sein, obwohl Remigration bedeutet, und das halte ich für richtig, Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten oder straffällig geworden sind, ins Heimatland zurückzuführen oder zu remigrieren. Übrigens hat auch Kanzler Scholz von einer sinngemäß massenweisen Zurückführung von Abzuschiebenden gesprochen. Meinte auch er Remigration?

Verfassungsordnung wird auf den Kopf gestellt

Die Bürgerrechte, die gerade in den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes dem Bürger zugestanden werden, sind sogenannte Abwehrrechte gegenüber dem Staat, gegenüber einem möglicherweise übergriffigen Staat. Es gibt diesbezüglich ein klares Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass den Bürgern keinerlei Bekenntnisse abverlangt werden dürfen. Matthias Brodkorb, früherer SPD-Minister in Mecklenburg-Vorpommern, hat in der „Jungen Freiheit“ vor diesem Aspekt zutreffend ausformuliert: „Die freiheitliche-demokratische Grundordnung verlangt von ihren Staatsbürgern keinen Gesinnungsgehorsam, sondern hat umgekehrt die freie Willensbildung des Souveräns zu garantieren. Das Grundgesetz schließt sogar das Recht auf verfassungsfeindliches Denken ein. Der deutsche Inlandsgeheimdienst darf sich nicht dafür interessieren, was die Menschen denken. Er darf erst dort aktiv werden, wo aus dem Denken eine ‘Bestrebung, ein Handeln gegen die Staatsordnung’ wird… Indem der Verfassungsschutz stattdessen bereits bloße Kritik als verfassungswidrig brandmarkt, greift er rechtswidrig in den freien Meinungsbildungsprozess des Souveräns ein.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zweifelt an Verfassungsmäßigkeit

Losgelöst von dem vorher Gesagten hat auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, weil die Gesetzesvorlage des DFG auf einer unzulässigen Kompetenzanmaßung des Bundes beruht. Der stellvertretende Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Kubicki (FDP), erklärte dazu, „in ihrem vermeintlich heldenhaften Kampf gegen rechts haben Lisa Paus und Nancy Faeser das Recht offensichtlich beiseiteschieben wollen.“ Auch dem ist nichts hinzuzufügen.

200 Millionen Staatsknete für linke NGOs

Allein rund 100 Beamte sind im zuständigen Ministerium derzeit damit beschäftigt, Anträge unterschiedlichster Art von 600 Trägern, die über 5000 Maßnahmen pro Jahr „zur Stärkung der Zivilgesellschaft“ durchführen wollen, zu prüfen und zu bewilligen. Projekte, die in der Regel aufgrund der Kompetenzzuschreibung zeitlich befristet sind. Damit diese Träger, die vorgeben, gegen Hass und Hetze zu sein, selbst aber vor größter Hetze nicht zurückschrecken, nicht mehr wie Bittsteller auftreten müssen, sollen diese Gelder in Form eines Gesetzes fest verankert werden.

Bundesrechnungshof kritisiert

Auch der Bundesrechnungshof rechnet mit dem DFG ab. Die Ziele der Programme seien unklar, so dass eine „sachgerechte Zielerreichungskontrolle“ nicht möglich sei. Abgesehen davon fehle die „Förderkompetenz des Bundes“. Das gleiche Argument hat auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seinem Gutachten dargestellt. Aber das erzielt keinen Eindruck bei den wackeren Kämpfern gegen rechts. Und sie merken nicht, dass sie beispielsweise durch die Umkehr der Unschuldsvermutung gerade bei Beamten einen Weg beschreiten, wie er in Diktaturen üblich ist.

Vor wenigen Tagen war in der „Wetzlarer Neuen Zeitung“ ein großer Bericht über eine Familie Mackauer.

Frau Mackauer leitete 1928 die Bibliothek des Frankfurter Instituts für Sozialforschung. 1933 wurde sie aus politischen Gründen ohne Angabe von Sachargumenten entlassen. Hintergrund die vermutliche Denunziation eines Mitarbeiters, eines Nazi-Schergen. Ihr Mann war von 1921 bis 1933 Studienrat an der Goetheschule in Frankfurt. 1934 wurde er gegen seinen Willen nach Wetzlar an das dortige Goethegymnasium versetzt, und zwar auf der Grundlage des „Reichsgesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“. Dieses Gesetz ermöglichte es der Nazidiktatur, Beamte zu degradieren oder zu versetzen. Es dauerte aber nicht lange, und er wurde dann 1936 mit 39 Jahren zwangspensioniert, da seine „bisherige politische Betätigung nicht die Gewähr dafür biete, dass er jederzeit rückhaltlos für den Nationalstaat eintrete“. Kommt einem irgendwie bekannt vor.

Wenn ein Beamter heute sich kritisch über den Staat äußert, ist dies in der Regel von der Meinungsfreiheit abgedeckt, denn Beamte haben bürgerliche Freiheiten wie jeder andere Bürger auch. Aber es gibt natürlich ein gewisses Mäßigungsgebot. Wenn Beamte heute im Verdacht stehen sollten, politisch rechts zu sein, was immer das im Einzelnen ist, beispielsweise für die AfD auf einer Kommunalwahlliste zu kandidieren, kann dies im Extremfall dazu führen, dass man ihm unterstellt, sich nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv einzusetzen. Das ist sein Amtseid. Bisher aber galt, dass der Staat im Sinne der Unschuldsvermutung, ein alter juristischer Grundsatz, jemandem, den er belangen möchte, auch nachweisen muss, dass er sich tatsächlich rechtsstaatswidrig im Unterricht beispielsweise, oder in der Behörde verhalten hat.

Geht es nach Faeser und den Ihren soll das künftig entfallen und die Schuldvermutung gelten, so dass jemand den Posten verlieren kann nicht erst, wie sie erklärte „nach langwierigen Disziplinarverfahren“. Eine Verfassungsministerin, die den Verfassungsstaat delegitimiert. Sie macht exakt das, was sie, Haldenwang und Paus anderen als de facto Straftat auslegen, wenn diese den Staat aus ihrer Sicht delegitimieren, also scharf kritisieren, verhöhnen oder karikieren. Und wohlbemerkt alles unterhalb einer heute geltenden gerichtlichen Strafbarkeitsschwelle.

Wenn Alexander Wendt zu diesem Thema bei Tichy einen Artikel überschreibt „Verfassungsfeinde im Amt“, ist man aufgrund dieser Kenntnisse sehr geneigt, nicht zu widersprechen.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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