Grüne „unerwünscht“ – Skandal
AfD Lokalverbot – Demokratie pur

Wohin es führt, wenn man mit zweierlei Maß misst, kann man an folgendem Beispiel exemplarisch darstellen.

In einem Ladenlokal eines Geschäftes rund um den Tegernsee war folgender Text zu lesen: „Sympathisanten und Wähler der Grünen-Partei möchten wir in unserem Geschäft nicht bedienen!“ Dass eine solche Bemerkung prinzipiell völlig deplatziert ist, muss an dieser Stelle nicht extra erwähnt werden. Deshalb war der Protest dagegen parteiübergreifend berechtigt. Das geht einfach nicht. Das erinnert fatal an dunkle Zeiten von 1933 bis 1945 auf die Juden bezogen.

Und wenn man es nicht ganz so hoch aufziehen will, erinnert es auch an die Zeiten nach dem 2. Weltkrieg, als es in manchen Diskotheken US-amerikanischen Soldaten verwehrt wurde, in diese hineinzukommen. So weit, so schlecht.

Es wäre wünschenswert, wenn die gleiche Koalition der zu Recht Empörten auch einmal den demokratischen Mut aufbringen würde, dann zu rebellierten, wenn man der AfD, egal, wie man zu ihnen steht, Hausverbot erteilt, wenn Restaurantbesitzer sich weigern, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, Hotels keine Säle vermieten wollen und anderes mehr. Dann hat man keinen rot-grünen Widerspruch. Es ist ja der legitime Kampf gegen „Rechts“, was immer das im Einzelnen ist.

Jede Partei, die in Deutschland zugelassen ist, ob es die Linkspartei ist oder die AfD, hat das gleiche Recht auf Zugang zu öffentlichen Räumen wie jede andere Partei. Ob man sie mag oder nicht. Es gibt im Lateinischen den Spruch „Respice Finem - Bedenke, das Ende“.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024