Die merkwürdige Genehmigung von Windkraftanlagen

Wie ein Minister sowie die nachgeschaltete Behörde die Realität unterdrücken

Von Heinz Hofmann, Wetzlar-Naunheim.

 

Eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 5,75 m/sec ist kein Kriterium nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, wie Minister Al-Wazir (Grüne) schreibt, wohl aber ein hartes Ausschlusskriterium aufgrund der Vorgabe in der 2. Änderungsverordnung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 bei der regionalplanerischen Ermittlung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie. Die Behauptung des Ministers, dass die mittlere Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 m/sec in der Regel in allen Windvorranggebieten erreicht werde, ist eine glatte Verneinung der Realität. Siehe Faktencheck vom 21.7.2015 aufgrund der Zahlen des Netzbetreibers TenneT durch Vernunftkraft Hessen für das Jahr 2014. Von 16 Windparkstandorten in Hessen erreichten nur vier Standorte die als hartes Ausschlusskriterium benannten 5,75 m/sec. Weiter behauptet der Minister, dass in ganz seltenen Ausnahmen in Windvorrangflächen, die für ein Repowering bereits bestehender Anlagen vorgesehen sind, geringfügig davon abgewichen werden kann. Dies setzt dem Ganzen die Krone auf. Wir haben mit keiner Silbe nach den Bedingungen für Repowering gefragt, es geht nur um neu geplante Windparks.

Die Aussage, dass in den Steckbriefen der Windvorranggebiete 2136 (Hohenahr-Hohensolms, Aßlar- Bechlingen, Wetzlar- Hermannstein und Blasbach), 4104 (Helfholz in Biebertal- Königsberg) und 4109 (Eisenkopf in Lahnau-Waldgirmes) eine sehr hohe Windhöffigkeit vorherrsche, musste aufgrund der Einsprüche durch die BI’s in Blasbach und Königsberg vom RP Gießen anhand der tatsächlichen Erträge seit 2013 in Hohenahr gestrichen werden. Auch der weitere Hinweis, dass die tatsächliche mittlere Windgeschwindigkeit über den 5,75 m/sec liegen müsse und könne entweder der Windressourcenkarte des TÜV Süd oder den ggf. eigens erstellten Einzelgutachten zu den Vorranggebieten entnommen werden, entspricht nicht den Tatsachen. Die Regierungspräsidien in Hessen und der Minister schieben sich bei der Frage - wer das harte Ausschlusskriterium überprüft – den Schwarzen Peter gegenseitig zu. Die Windressourcenkarte des TÜV Süd ist keinesfalls die 60.000 Euro wert, die das Land Hessen dafür bezahlt hat. Einzelgutachten für Windvorranggebiete wurden bislang keine erstellt und von den Regierungspräsidien leider auch nicht gefordert. Originalaussage des Regierungspräsidenten in Gießen: „Wir sind nicht dazu da, die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu überprüfen.“ Das angeblich harte Ausschlusskriterium wird so bewusst unterlaufen.

Entgegen der ministeriellen Behauptung, dass für das vorgenannte Windvorranggebiet Hohenahr keine Ertragsdaten vorlägen, sei der Hinweis gestattet, dass es eine gesetzliche Pflicht gemäß § 52 EEG für die Netzbetreiber (hier TenneT) gibt, diese Daten zur Verfügung zu stellen. Auch die Stadt Wetzlar schließt zu Lasten ihrer Bürger einen Pachtvertrag ab, ohne zu wissen, ob die Wirtschaftlichkeit gegeben ist, die Grundlage für die variable Pachtzahlung ist. Auch gesteht sie dem Investor zu, dass der Rückbau der Anlagen nur oberirdisch zu erfolgen hat. Das gesamte Stahlbetonfundament der Anlagen verbleibt zu Lasten der Bürger von Wetzlar im Erdboden, obwohl das Gesetz etwas anderes aussagt. Trotz mehrmaliger Aufforderung durch BI, Ortsbeirat und die Opposition im Stadtparlament weigert sich der zuständige Dezernent eine Windmessung durchzuführen bzw. den Pachtvertrag mit dem Investor aufzulösen. Für den Windpark Bechlingen, der seit Mai/Juni 2017 in das Netz einspeist, wurde vom Regierungspräsidium ohne ausreichende Immissionsschutzprüfung (Arten- und Trinkwasserschutz) noch zum Jahresende 2016 die Baugenehmigung erteilt. Begründet mit der Aussage, dem Investor würden ansonsten finanzielle Nachteile entstehen.

Speicherkapazität für Windkraft:

Die Antwort des Ministers geht an der Realität vorbei. Die Frage der Speicherung von Windkraft ist das große ungelöste Problem der sogenannten Energiewende. Zurzeit wird sie so gehandhabt, dass die überschüssigen Strommengen von Wind und Sonne ins Ausland verschleudert bzw. zu einem negativen Preis verkauft werden. Negativer Preis bedeutet kostenlos mit einem Bakschisch obendrauf. Davon profitieren unsere europäischen Nachbarn Österreich, Schweiz, Niederlande, Tschechei und Polen. Aus Österreich und der Schweiz, wo große Pumpspeicherkraftwerke vorhanden sind, erhalten wir dann teuren Ökostrom zum vollen Preis zurück. Vorher haben diese Länder den kostenlosen Strom für das Füllen ihrer Speicher in den Bergen benutzt. Dies ist ein sehr profitables Geschäft für diese Länder. Ähnlich soll das dann mit Norwegen so laufen, überschüssiger Windstrom aus Deutschland gegen teuren Ökostrom aus Norwegen. Der Haken bei dieser Sache ist der, dass es in Norwegen nur 1 Pumpspeicherkraftwerk gibt.

Die Stromversorgung in Norwegen basiert auf Kaskadenkraftwerken, die von Bergseen gespeist werden. Die Polen und die Tschechen errichten Phasenschieber (Stromsperren) an ihren Grenzen, die wir auch noch bezahlen dürfen, damit ihr Stromnetz nicht vom unsteten deutschen Windstrom zusammenbricht. Die einzige seit über 100 Jahren in Deutschland vorhandene Speichermöglichkeit sind Pumpspeicher, die einen Wirkungsgrad von ca. 75 Prozent haben, d.h. 25 Prozent der eingespeicherten Energie geht verloren. Alle in Deutschland vorhandenen Pumpspeicher umfassen eine Leistung von ca. 7,5 GW (Gigawatt). Diese Leistung kann je nach Volumen des Oberbeckens für sechs bis acht Stunden abgegeben werden. Der Strom, der in dieser Zeit erzeugt werden kann, beträgt ca. 45 Gigawattstunden und reicht gerade um ganz Deutschland für ca. 45 Minuten zu versorgen. Dann ist erst mal Schluss, da das Wasser zuvor wieder in das Oberbecken gepumpt werden muss und dafür ist wieder Strom notwendig. Wir würden für Deutschland einen Pumpspeicher benötigen, der die doppelte Größe des Bodensees umfasste, um eine Flaute von bis zu 14 Tagen zu überstehen.

Die übrigen vom Minister genannten Speicherarten bestehen alle bislang nur auf dem Papier bzw. als Testmodelle, sind aber so teuer, da hohe Umwandlungs- und Handlingskosten für z.B. Power to Gas, Batterien etc. anfallen, so dass dies zu astronomischen Strompreisen von Euro 1,50 bis 2 Euro /KWh führen würde.

Kurz gesagt, es existiert z.Zt keine großtechnische und bezahlbare Möglichkeit, Strom im Falle einer Dunkelflaute von 10 – 14 Tagen in ausreichender Menge zur Verfügung zu haben. Diese Dunkelflaute passiert fast in jedem Winter, z.B. war dies im Januar 2016 und auch im Januar 2017 der Fall. Die erforderlichen Stromtrassen um offshore-Strom in den Süden des Landes zu schicken, da in den nächsten Jahren bis 2022 alle restlichen Kernkraftwerke abgeschaltet werden, sind bis zu diesem Zeitpunkt nicht fertiggestellt. Daher stellt sich die Kernfrage, wo kommt der fehlende Strom her und wie wird die nötige Grundlast um einen Blackout zu verhindern, bereitgestellt?

Prognose von 5,90 m/sec, Prognosemenge 45,3 Millionen KWh in 2013 – 2016

Gefragt war nach den effektiven Windgeschwindigkeiten in den Jahren 2013 – 2016.

Dieser Windpark in Hohenahr (Hohensolms) wurde im November und Dezember 2012 mit fünf Anlagen und im Januar 2013 mit zwei weiteren Anlagen fertiggestellt.

Die Einspeisungen betrugen in

2013 34,7 Millionen KWh ergibt eine mittlere Windgeschwindigkeit von 5,25 m/sec

2014 31,4 Millionen KWh ergibt eine mittlere Windgeschwindigkeit von 5,05 m/sec

2015 39,7 Millionen KWh ergibt eine mittlere Windgeschwindigkeit von 5,55 m/sec

2016 36,4 Millionen KWh ergibt eine mittlere Windgeschwindigkeit von 5,35 m/sec

Für alle WKA in Deutschland existiert eine gesetzliche Auskunftspflicht im EEG § 52 für die Netzbetreiber, in unserem Fall für Hessen ist dies TenneT. Warum weiß das der zuständige Minister nicht?

Er verleugnet dies und verweist auf freiwillige Betreiberdaten, die unvollständig sind und teilweise erheblich abweichen. Abweichungen können durch Betriebsunterbrechungen in der Anfangszeit auftreten, aber nicht in diesem Umfang.

Betreiberdaten 2013 keine Angaben

Betreiberdaten 2014 31,8 Mill. KWh

Betreiberdaten 2015 40,7 Mill. KWh

Betreiberdaten 2016 37,3 Mill. KWh

In keinem der vier Jahre erreichte der Windpark Hohenahr seine Prognose von 5,90 m/sec Windgeschwindigkeit und Folge dessen auch nicht die Prognosemenge von 45,3 Mill. KWh. Auch das harte Ausschlusskriterium von 5,75 m/sec aufgrund der Vorgabe in der 2. Änderungsverordnung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 bei der regionalplanerischen Ermittlung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie wurde in keinem der vier Jahre seit 2013 erreicht. Bezüglich des „linearen Bandes“ bleibt festzustellen, dass lediglich das Windvorranggebiet „Bleidenberg“ mit drei Anlagen in der Nähe des ehemaligen Hofgutes Bubenrod in der Gemarkung Königsberg herausgenommen wurde. Trotzdem bleibt das „lineare Band“ von Bechlingen über Hermannstein, Blasbach und Hohenahr bis Waldgirmes und Königsberg weitgehend erhalten. Auch die „Kumulative Landschaftsbelastung“ bleibt für die Umgebung des Dünsberges (landschaftsbestimmende Anlage) durch die Windvorranggebiete Königsberg und Lahnau-Waldgirmes bestehen.

Als Ergebnis dieses Wahns bleibt festzuhalten: Landschaftsschutz, Bodendenkmäler der Kelten, Wasser- und Artenschutz werden hemmungslos zerstört.

Heinz Hofmann

Wetzlar-Naunheim

 

Aktuelle Ausgabe3/2024