SPD-Justizminister Heiko Maas:
„Es gibt kein Grundrecht auf innere Sicherheit“
Hans-Jürgen Irmer (CDU):
„Ohne Sicherheit keine Freiheit“

Als Kapitulation vor Kriminalität, Terrorismus und Extremismus bezeichnete CDU-Bundestagskandidat Hans-Jürgen Irmer die Äußerung des SPD-Justizministers Heiko Maas, der in einem Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ wörtlich formuliert hat: „In unserem Grundgesetz steht ein solches Grundrecht auf innere Sicherheit nicht.“ Nun hat die SPD zwar ohnehin keine allzu hohen Kompetenzwerte im Bereich der inneren Sicherheit. Aber diese Aussage ist schon heftig, denn sie macht erstens deutlich, dass die SPD und ihr Justizminister im Bereich der Strafverfolgung versagen und zweitens das berechtigte und tiefe Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit nicht ernst nehmen.

„Aus meiner Sicht“, so Irmer, „gibt es keine Freiheit ohne die Sicherheit des Bürgers. Wenn man sich beispielsweise abends nicht mehr auf die Straße traut, weil man sich unsicher fühlt, wenn man möglicherweise nicht mehr alleine, sondern nur noch in Gruppen weggeht, dann stimmt etwas nicht. Es ist die vornehmste Aufgabe des Staates, dafür Sorge zu tragen, dass sich alle seine Bürger frei bewegen können, ohne Sorge davor haben zu müssen, dass ihnen etwas geschieht.“

Objektiv ist die Sicherheitslage in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Staaten gut, wobei es deutliche regionale Unterschiede zwischen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen auf der einen Seite, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Berlin auf der anderen Seite gibt. Das hat auch etwas mit langjähriger politischer Verantwortung zu tun. In Kurzform: Überall dort, wo die Union seit Jahren die Innenminister stellt, lebt es sich sicherer.

Was muss getan werden?

Wir brauchen:

1. mehr Personal bei der Bundespolizei (hier sind aktuell 7000 zusätzliche Stellen beschlossen worden);

2. mehr Personal bei der jeweiligen Landespolizei, hier hat Hessen eine Aufstockung von 1000 Stellen netto bereits beschlossen;

3. optimale Ausstattung all der Sicherheitsorgane, die für die Sicherheit der Bürger verantwortlich sind: Schutzwesten, um Schutz gegen Stichverletzungen, Body-Cam, eine über die Schulter getragene Körperkamera, Taser, um den Gegner auf Distanz zu halten, oder - zumindest teilweise - wo nötig die Bewaffnung mit der MP7;

4. die Vorratsdatenspeicherung bei begründeten Verdachtsfällen;

5. Videoüberwachung an allen sicherheitsrelevanten öffentlichen Plätzen;

6. die verdachtsunabhängige Schleierfahndung;

7. die technischen Möglichkeiten des Scannens der Kfz-Schilder bei Suchaktionen, beispielsweise auch nach verschwundenen Fahrzeugen;

8. die Ausweitung der DNA-Analysemöglichkeiten, die jetzt bereits gegeben sind, aber rechtlich noch nicht umgesetzt wurden;

9. verbesserten Datenaustausch zwischen Landeskriminalämtern und Bundeskriminalamt und anderer sicherheitsrelevanter Dienste sowie uneingeschränkten Datenaustausch mit Europol in Den Haag und Interpol in Lyon;

10. konsequente Durchsetzung des Warnschussarrestes für Jugendliche, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind;

11. Führerscheinentzug gerade auch bei kleineren Straftaten;

12. konsequentere Ausschöpfung des Strafrahmens durch die Justiz;

13. Einzug illegalen Vermögens mit Beweislastumkehr, so dass Kriminelle nachweisen müssen, woher sie ihr Vermögen haben;

14. konsequente Abschiebung krimineller Ausländer und Verzicht auf die doppelte Staatsbürgerschaft gerade bei Nicht-EU-Ausländern;

15. Haftverbüßung für in Deutschland straffällig gewordene Ausländer in deren jeweiligem Heimatland. Ein Stück Prävention, da erstens die Haftbedingungen in der Regel in anderen Ländern nicht ganz mit den Haftbedingungen in Deutschland vergleichbar sind, und zweitens ein Beitrag zur Geldersparnis, denn ein Haftplatz in Deutschland kostet etwa 3500 Euro im Monat.

Mehr um Opfer kümmern

So richtig es grundsätzlich ist, dass man versucht, Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, soweit es geht zu resozialisieren, ihnen Hilfe anzubieten, so wenig wird sich in Deutschland um die Menschen gekümmert, die Opfer einer Straftat geworden sind - und dies in aller Regel mit immer lang andauernden psychischen Folgen. Wer einmal Opfer eines Wohnungseinbruches wurde, weiß das. Wer einmal Opfer eines Diebstahls oder eines tätlichen Angriffs geworden ist, weiß das. Hilfe für diese Betroffenen ist in Deutschland deutlich zu wenig entwickelt. Ein großes Dankeschön im Übrigen an dieser Stelle an den „Weißen Ring“, der sich vorbildlich um Opfer von Straftaten kümmert.

Datenschutz darf nicht zum Täterschutz verkommen

So manche Tätersuche in Deutschland könnte erleichtert werden, wenn es nicht überbordende Datenschutzgesetze geben würde. Datenschutz per se ist in Ordnung, aber er darf unter keinen Umständen dazu führen, dass ermittelnde Behörden von anderen Behörden mit Verweis auf den Datenschutz bestimmte Informationen nicht erhalten. Polizei und Sicherheitsorgane ermitteln ausschließlich nur dann, wenn begründete Verdachtsmomente bestehen. Das heißt, ein Bürger, der mit dem Gesetz nicht in Konflikt kommt, hat auch nichts zu befürchten.

Ich möchte aber, dass diejenigen etwas zu befürchten haben, die eben mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Deshalb darf es bei der Frage der inneren Sicherheit keinen Rabatt geben. Die Sicherheit eines jeden einzelnen Bürgers hat für mich oberste Priorität. Die Interessen von Kriminellen sind demgegenüber völlig nachrangig. Es geht um die Sicherheit und damit die Freiheit des Einzelnen. Dies zu garantieren, ist die vornehmste Aufgabe eines jeden Staates.

Aktuelle Ausgabe4/2024