Erfolg für Hessen

Körperkameras für die Polizei bundesweit

Hessen war Vorreiter der Körperkameras, der sogenannten „Body-Cams“, die erstmalig 2013 zum Einsatz kamen. Entwickelt von hessischen Polizeibeamten aus dem Bereich Frankfurt, die sich Gedanken darüber gemacht haben, wie man aggressive Menschen, die die Polizei anpöbeln und beleidigen, stoppen kann. So entstand die Idee der Body-Cam, die auf den Schultern getragen wird. Der Erfolg gab den Initiatoren recht, denn der Einsatz der Body-Cam hält so manchen von Bedrohungen oder Beleidigungen von Polizisten ab, wobei seinerzeit nur Aufzeichnungen gemacht wurden, keine Tonaufnahmen.

Auf Initiative der Union wurde dann darüber nachgedacht, auch den Ton aufzuzeichnen, was aus CDU-Sicht Sinn macht. Bedenken der Opposition, Bedenken von Datenschützern stellten sich als unbegründet heraus. Per Gesetz sind Tonaufzeichnungen möglich geworden - und das Ganze mit gutem Erfolg, denn die Beleidigungen, Bedrohungen sind damit auch gerichtsfest festgehalten. Auch die Polizei in Wetzlar ist im Übrigen mit zwei von Pro Polizei gesponserten Body-Cams ausgestattet.

Hessen insgesamt ist dabei, das System deutlich auszudehnen. Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hat im letzten Monat im Rahmen der Innenministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland angeregt, zu prüfen, ob die Body-Cams nicht flächendeckend eingeführt werden können, und zwar im Form eines sogenannten „Musterpolizeigesetzes“, das die Grundlage für deutschlandweit einheitliche Sicherheitsstandards legt. Dieser Vorstoß wurde in der Innenministerkonferenz einstimmig gebilligt. Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis auch in anderen Bundesländern oder auch bei der Bundespolizei deutlich verstärkt Body-Cams getragen werden. Eine tolle Sache, die einerseits der Sicherheit der Polizei dient, andererseits aber auch ein Beitrag zur Prävention und zur Erleichterung der Urteilsfindung ist, wenn man im Gericht Filmsequenzen abspielen kann, die deutlich machen, was der Angeklagte gesagt und getan hat.

Aktuelle Ausgabe3/2024