Straßenbeitragssatzung

Straßenbeitragssatzung, mindestens in Wetzlar inzwischen ein Anwärter auf das „Unwort des Jahres“. Mit dieser Satzung wird geregelt, dass Beiträge von Anliegern erhoben werden, wenn es zu Um- und Ausbaumaßnahmen von öffentlichen Verkehrsanlagen kommt.

Keiner, und schon gar nicht diejenigen, die persönlich betroffen sind, findet diese Satzung per se gut. Ich selbst gehöre aufgrund von Erfahrungswerten im direkten Verwandtenkreis auch dazu. Auf der anderen Seite ist die Stadt dazu gehalten, verschiedene „Dienstleistungen“ anzubieten und dafür entsprechend ein Entgelt/einen Beitrag zu erheben. So erhebt die Stadt beispielsweise Gebühren für die Nutzung von Kitas, das Ausleihen von Büchern, das Leeren von Mülleimern und, und, und. Letztlich erhebt sie auch Gebühren für die Erschließung von Grundstücken beispielsweise in Neubaugebieten, oder eben anteilig an den Gesamtkosten Beiträge von Anliegern, in deren direktem Umfeld Kanäle, Straßen, Gehwege oder Laternen grundhaft erneuert werden.

Aktuell ist die grundhafte Sanierung der Wetzlarer Straße/Rechtenbacher Straße in Münchholzhausen in der Diskussion. Hier gibt es Sanierungsbedarf im Bereich des Kanals und des Straßenkörpers. Mit einem prognostizierten finanziellen Gesamtvolumen von ca. 3,135 Millionen Euro eines der großen Projekte. Hier sollen unter Beachtung der Straßenbeitragssatzung der Stadt anteilig 25 Prozent der Kosten auf die Anlieger umgelegt werden. Wobei nicht einfach der Gesamtbetrag von 3,135 Millionen Euro durch vier geteilt werden kann. Nicht alle der Kosten sind umlagefähig.

So kommen, und ich bin den betroffenen Anliegern dankbar, dass sie auf diesen Sachverhalt mit Nachdruck (eigene Homepage, Plakate und Banner, Radio, Fernsehen etc.) aufmerksam machen, zum Teil Anliegerbeiträge von bis zu 60.000 Euro zustande. Der Anliegerbeitrag berechnet sich vor allem aus drei Kenngrößen: der Grundstücksfläche, der möglichen Ausnutzbarkeit (Geschosszahl) und der Art der Nutzung (gewerblich, für Wohnzwecke, als Gartenland).

Weil die Beträge im Einzelnen extrem hoch sind, prüft der zuständige Dezernent, Bürgermeister Harald Semler, jetzt auf Antrag der CDU-Kollegen in Münchholzhausen, Christian Cloos, Dr. Jörg Schneider und Dieter Steinruck, das Für und Wider von wiederkehrenden Straßenbeiträgen. Der Unterschied zu den einmaligen, zum Teil sehr hohen Gebühren ist, dass wiederkehrende Straßenbeiträge jährlich gezahlt werden, und zwar von allen Wetzlarerinnen und Wetzlarern. Es wird also nicht mehr ausschließlich der Anlieger zur Kasse gebeten, der direkt betroffen ist, sondern es wird der umlagefähige Teil aller Baumaßnahmen in der Stadt auf alle Wetzlarerinnen und Wetzlarer umgelegt. Die Höhe dieser Umlage ist bisher noch nicht bekannt. Sie würde auch wahrscheinlich jedes Jahr etwas unterschiedlich ausfallen, eben abhängig davon, wie viel Geld die Stadt insgesamt für Baumaßnahmen in einem Jahr ausgibt.

Da wir im Moment weder die Höhe des jährlichen Beitrages kennen, noch die Argumente aus Sicht der Stadt, die Für und Wider aufzeigen, kann ich nicht sagen, dass die CDU für die Umstellung ist oder für die Beibehaltung des alten Berechnungssystems. Wir haben uns in unserer Fraktion abschließend noch keine Meinung gebildet. Auf der Hand liegen bislang folgende Argumente:

Auf der einen Seite sprechen für das alte System, dass

- nur die Anlieger einen Beitrag zahlen, die auch am meisten von einer Sanierung profitieren,

- die Stadt einen geringen bürokratischen Aufwand hat, weil nicht alle Baumaßnahmen anteilig berechnet und auf alle Wetzlarer umgelegt werden müssen,

- es mindestens anfänglich ein geringeres Konfliktpotenzial in der Wetzlarer Gesellschaft gibt (Anlieger, die in der jüngeren Vergangenheit eine Sanierung ihrer Straße bezahlt haben, würden dann wieder, und zwar jährlich zur Kasse gebeten; wenn jede/r Wetzlarerin/Wetzlarer jährlich bezahlt, werden darüber hinaus auch Begehrlichkeiten geweckt).

Auf der anderen Seite sprechen für die wiederkehrenden Beiträge, dass

  • einzelne Haushalte nicht so hoch belastet werden,
  • es keine „Überraschung“ für Hauskäufer gibt,
  • insgesamt eine Solidarisierung der Gebühren erfolgt, was auf lange Sicht gesehen „gerechter“ ist.
Aktuelle Ausgabe3/2024