Irmer für Überprüfung der Mobiltelefone bei Asylbewerbern mit ungeklärter Identität

Seit Februar letzten Jahres wird die Identität der Asylsuchenden mit Foto und Fingerabdruck auf einem Ankunftsnachweis festgehalten sowie Identifikationsnummer, Personen-, Identitäts- und Kontaktdaten wie Name, Geburtsdatum und Wohnort. „Ohne jeden Zweifel ein großer Fortschritt“, so der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, „doch keine Garantie dafür, dass Behörden nicht vorsätzlich falsche Informationen erhalten. Dass viele Angaben falsch sind, dafür spricht die Tatsache, dass etwa zwei Drittel aller Asylsuchenden ohne Pass oder andere brauchbare Identitätspapiere ankommen, aber 95 Prozent mit Handys.

Es sei für ihn völlig unverständlich, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu der Thematik erklärt habe, dass die Einsichtnahme in das Mobiltelefon nur auf freiwilliger Basis des Befragten möglich sei. „Das grenzt schon an Nachtwächtermentalität“, so Irmer, und es begünstige diejenigen, die bewusst diesen Staat ausnutzen wollen. Deshalb müsse bei ungeklärter Identität und Nationalität grundsätzlich eine Handyauswertung erfolgen, denn die Wahrscheinlichkeit sei doch sehr hoch, dass entscheidende Verbindungsdaten zur eigentlichen Heimat gespeichert seien.

Grundsätzlich, und hier teile er die Auffassung des Innenexperten der Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, dürfe niemand hereingelassen werden, dessen Identität ungeklärt sei. Und wer an der Feststellung nicht mitwirke, habe null Anrecht darauf, nach Deutschland einreisen zu können und müsse unverzüglich an der Grenze zurückgewiesen werden. Wenn das nicht gehe, seien diese Personen in eine Transitzone zu überführen und dort solange festzuhalten, bis sie ihre wahre Identität preisgeben.

Er habe diesbezüglich Bundesinnenminister de Maizière angeschrieben und ihn gebeten, zu prüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden können, die Handys all der Asylbewerber auszuwerten, bei denen auch nur der leiseste Zweifel über die Herkunft besteht.

Irmer-Kritik an Datenschutz
Wenn zwischenzeitlich die Sprecherin des hessischen Datenschutzbeauftragten, Ulrike Müller, zum Thema Handykontrolle erklärt, dass sämtliche Asylsuchende ohne gültige Papiere unter Generalverdacht gestellt würden, sei dies aus seiner Sicht, so Irmer, blauäugig. Es gehe nicht um alle Asylbewerber. Es gehe ausschließlich um diejenigen, deren Identität nicht feststellbar sei oder die sich einer Identitätsfeststellung entziehen. Hier gehe die Sicherheit der Bevölkerung sowie der Schutz vor Sozialmissbrauch gegenüber dem steuerzahlenden Bürger vor. Wenn das Datenschutzgesetz eine solche Möglichkeit derzeit nicht hergebe, müsse eben das Gesetz geändert werden. Gesetze würden von Menschen gemacht. Deshalb seien sie auch veränderbar.

„Wie man“, so Irmer abschließend, „einen solchen Eingriff aus Sicht des Datenschutzes als ‘unverhältnismäßig’ bezeichnen kann, erschließt sich mir nicht. Es geht ausschließlich um die Sicherheit der Bevölkerung und um die Wahrung der Interessen des deutschen Steuerzahlers.“

Aktuelle Ausgabe4/2024