Klares Signal des Europäischen Gerichtshofes

Verbot der Ganzkörperverschleierung rechtens

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im letzten Monat das belgische Gesetz für zulässig befunden, wonach in Belgien die Ganzkörperverschleierung nicht zulässig ist. Mit anderen Worten, das Tragen des Niqabs, bei dem die Trägerin nur einen Augenschlitz zum Sehen frei hat, ist und bleibt in Belgien verboten, so wie im Übrigen auch in Frankreich, den Niederlanden, Bulgarien und Teilen der Schweiz.

Geklagt hatten zwei radikale Muslima. Die Begründung des belgischen Gesetzgebers für das Verbot von Ganzkörperverschleierungen in der Öffentlichkeit ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofes nicht zu beanstanden. Das belgische Verbot wird mit der öffentlichen Sicherheit und dem Grundsatz der Gleichheit von Mann und Frau begründet und mit dem gesellschaftlichen „Miteinander“.

Deutschland?

Justizminister Maas sieht Probleme mit der Religionsfreiheit, obwohl genau dieser Vorwand nun erneut auf europäischer Ebene höchstrichterlich zurückgewiesen wurde. „Deshalb muss es“, so CDU-Bundestagskandidat Hans-Jürgen Irmer, „auch in Deutschland ein Niqab- und Burka-Verbot geben, denn der Koran verlangt keine Vollverschleierung.“ Er teile den Kommentar aus der Zeitung „Die Welt“ vom 12.7., wo es wörtlich heißt: „Was für ein Vorbild bieten diese tristen Gestalten, die von Mullahs und Ehemännern im sommerlichen Draußen zum ewigen Drinnen verdammt werden, für jede junge Muslimin? Wie müssen sich Geflüchtete aller Konfessionen fühlen, die gerade dem schrecklichen Religionsterror des IS entronnen sind und nun den Symbolfiguren des Supersalafismus auf deutschen Straßen begegnen?... Es besteht also keinerlei Grund, sich dieser vor- und antimodernen Unterdrückungspraxis aus falsch verstandenem Kulturrelativismus zu unterwerfen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

Aktuelle Ausgabe4/2024